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WÜRZBURG/SCHWEINFURT
Vogelgrippe: Stallpflicht gefordert
Weißwangengänse im Nationalpark Wattenmeer: Wildgänse können sehr weit fliegen. Deswegen stehen sie in Verdacht, die Vogelgrippe eingeschleppt zu haben.
Foto: Wulf Pfeifer, dpa | Weißwangengänse im Nationalpark Wattenmeer: Wildgänse können sehr weit fliegen. Deswegen stehen sie in Verdacht, die Vogelgrippe eingeschleppt zu haben.
Melanie Jäger
Melanie Jäger
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:49 Uhr

Das Vogelgrippe-Virus H5N8 sorgt für Unruhe im Land. Nachdem das Virus erstmals in Europa bei einem Wildtier in Deutschland nachgewiesen worden ist, sind Experten und Geflügelhalter in Alarmbereitschaft. Auch in der Region ist man auf alles gefasst, wartet aber derzeit noch auf entsprechende Weisungen aus den zuständigen Ministerien. Noch ist nicht geklärt, ob alle Bundesländer eine Stallpflicht anordnen müssen. Im betroffenen Mecklenburg-Vorpommern gilt diese Pflicht seit Samstag für alle 13 Millionen Hühner, Puten, Enten und anderes Nutzgeflügel. Sie müssen in Ställen oder überdachten Volieren untergebracht werden.

  • Die Vogelgrippe H5N8: Wofür stehen H und N?
  • Stichwort: Geflügelpest - hochansteckende Viruserkrankung

Das Virus war am Wochenende auf der Insel Ummanz bei Rügen bei einer Krickente festgestellt worden. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, mitteilt, war das Virus H5N8 zuvor nur aus Südkorea, China und Japan bekannt. Im Gegensatz zu dem hierzulande aus den vergangenen Jahren bekannten Virus H5N1 sorge das neue Virus nicht für ein Massensterben bei Wildvögeln. „Es werden auch Infektionen ohne Krankheitssymptome beschrieben“, so FLI-Pressesprecherin Elke Reinking. Dafür mache H5N8 aber Legehennen und Puten sehr krank. Infektionen des Menschen seien bislang nicht bekannt, dennoch könne eine Empfänglichkeit des Menschen gegenwärtig nicht völlig ausgeschlossen werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln.

Genau diese Schutzmaßnahmen waren gestern in Berlin Thema beim von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) einberufenen Krisengespräch. Schmidt hatte sich am Wochenende an die EU gewandt und die Etablierung eines EU-weiten Wildvögelmonitorings gefordert. Kenntnisse zum Auftreten des Erregers in der Wildpopulation könnten die Aufklärung möglicher Eintragungswege von Vogelgrippeviren in Hausgeflügelbestände erleichtern und als Frühwarnsystem dienen.

Bundesminister Schmidt forderte zudem alle Länder auf, ab sofort Geflügel in Ställen unterzubringen. Dass das kein leichtes Unterfangen ist, bestätigt Dr. Hermann Stein vom Veterinäramt in Schweinfurt auf Anfrage dieser Zeitung. „Sie können Wasservögel nicht aufstallen. Die Alternative wäre bei einer Stallpflicht das Schlachten.“ Beim Verzehr von Geflügel bestehe für Menschen keine Gefahr. „Ausschließen kann man bei der Zubereitung von rohem Fleisch nie etwas, aber es ist extrem unwahrscheinlich, sich über ein küchenfertiges Geflügel-Produkt anzustecken. Die Viren werden über Nasensekret am Schnabel, Speichel oder Kot übertragen, insofern ist die Gefahr, sich an lebendem Geflügel anzustecken, eine ganz andere.“ Das Augenmerk im Moment richte sich aber auf die Tiere und nicht auf Menschen.

„Vier Notfallkoffer sind gepackt und können sofort geschnappt werden, wenn ein Verdachtsfall gemeldet wird.“ Gewappnet sein müsse man immer, deshalb absolviere man viermal im Jahr Trockenübungen, in denen der Fall der Fälle simuliert werde. Allerdings, so Stein, umfasse der größte Betrieb mit Wasservögeln im Landkreis Schweinfurt gerade mal 300 Gänse. „Das ist wenig im Vergleich zu Farmen in England mit 6000 Enten“, erklärt Stein. Meldepflichtig sind alle Geflügelhalter, egal, ob sie zwei Enten oder einen Geflügelmastbetrieb haben. Auch im Landkreis Würzburg gibt es verhältnismäßig wenige Geflügelfarmen. „Das ist nicht zu vergleichen mit Regionen in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Pressesprecherin Eva-Maria Schorno. Hobby-Geflügelhalter beklagen indes die schwer einzuhaltenden Auflagen der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.


Maßnahmen gegen Geflügelpest

Die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) ist für Geflügelhalter ganzjährig ein Thema. Wer Gänse und Enten hält, muss sicherstellen, dass diese getrennt von anderem Geflügel untergebracht werden. Zudem muss man sich vierteljährlich um eine Influenzavirus-Untersuchung bei den Tieren kümmern.

Alternativ dazu kann man Enten und Gänse gemeinsam mit Hühnern und Puten halten, soweit Letztere dazu dienen, die Einschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. In einfachen Worten bedeutet das: Der Gans oder Ente merkt man das Virus oft nicht an. Das Huhn hingegen erkrankt daran und stirbt. Weil eine Virusuntersuchung gerade für Hobbytierhalter zu aufwendig ist, ist die Haltung von sogenannten Indikatorhühnern meist die Regel.

Tiere dürfen auch nur an Stellen gefüttert werden, die Wildvögeln nicht zugänglich sind, und die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

 
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