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SCHWEINFURT
Vier Jahre Knast für Betrüger-Anwalt
Symbolbild Gericht
Foto: Ruppert | Symbolbild Gericht
Redaktion
 |  aktualisiert: 16.12.2020 12:30 Uhr
Die 27-jährige Ehefrau des Ex-Anwalts und damalige „Büroleiterin“ in der Kanzlei kommt für vierfachen Betrug, massive Beleidigungen und Vortäuschen einer Straftat mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.

Verurteilt hat die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt den 38-Jährigen Ex-Anwalt wegen Untreue und Betrug in 26 Fällen und des versuchten Betruges in sechs Fällen, sowie Vortäuschen einer Straftat. „Mit den Prozess gehe ein Verfahren zu Ende, das Gottseidank für die Schweinfurter Justizbehörden eine Ausnahme darstellt“, so der Kammervorsitzende bei der Urteilsbegründung.

Erschreckend sei der „systematische Betrug und die Veruntreuung von Mandantengeldern, sowie die hohe kriminelle Energie, die nicht einmal davor zurückschreckt, einer betreuungswürdigen Person scham- und skrupellos das Konto zuräumen“, so der Vorsitzende weiter.

Als weiteres „kriminelles Highlight“ bezeichnete er den „fingierten Kanzleieinbruch mit einer Kaltschnäuzigkeit, die auch das Gericht sprachlos macht“. Patrick S, habe diese Straftaten als „Organ der Rechtspflege“ begangen, was „geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtspflege nachhaltig zu erschüttern“. Unter seinem betrügerischen Verhalten hätten alle anderen ehrlichen Rechtsanwälte zu leiden.

Auch die Ehefrau des Betrüger-Anwalts wurde in vier Fällen des Betruges, ferner der Vortäuschung einer Straftat (Kanzlei-Einbruch) und der Beleidigung schuldig gesprochen. Sie, die durch ausgesprochen arrogantes, selbstgerechtes Agieren während des vieltägigen Gerichtsverfahrens aufgefallen ist, kassierte von der Kammer zwei Jahre, für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu muss sie 500 Arbeitsstunden leisten und 500 Euro an die Stiftung der Polizeigewerkschaft zahlen. Sie hatte es geschafft, im Wissen um die eigenen hochgradig kriminellen Betrügereien Ermittler und den Gerichtsvollzieher teils unflätigst zu beleidigen, als diese lediglich ihre Arbeit gemacht haben.

 
 
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