Die Staatsanwältin beantragt, den 27-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, diese Unterbringung aber vier Jahre lang und unter Auflagen zur Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger hält eine Bewährungszeit von drei Jahren für ausreichend. Und der 27-Jährige fleht das Gericht mit Tränen in den Augen an: „Bitte kein Knast.“
Weil er eine Frau vergewaltigt hat, ordnet das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an - und setzt sie für vier Jahre zur Bewährung aus. Der 27-Jährige darf also in seinem Behindertenheim wohnen bleiben. Dafür muss er sich an feste Regeln halten: Kein Kontakt zu seinem Opfer, Besuch von der neuen, alten Freundin nur unter Aufsicht, keine unbegleiteten Spaziergänge auf dem Heimgelände.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.