Die Federführung bei der Aktion hatte das Landeskriminalamt, das im Auftrag des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe handelte. Bei Deutschlands höchstrangiger Anklagebehörde bestätigte am Freitagmorgen ein Sprecher die Aktion. Man gehe dem Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach. Auf Nachfrage bestätigte der Sprecher, dass gegen den Veitshöchheimer Flüchtling kein dringender Tatverdacht bestehe, er sei auf freiem Fuß.
Der Mann ist inzwischen wieder in der Unterkunft. In Betreuerkreisen heißt es: Den Behörden sei zugetragen worden, der Mann sei Angehöriger eines führenden Mitglieds der radikal-islamischen Taliban in Afghanistan. Dann habe sich aber herausgestellt, dass er Angehöriger eines hohen Polizeiführers sei.
Über Details äußerte sich der Sprecher des Generalbundesanwalts nicht. „Wir haben Beweismittel sichergestellt, die wir nun prüfen,“ hieß es auf Anfrage. „Die Ermittlungen laufen weiter.“