Die Bayerischen Staatsforsten wollen gegen das umstrittene Steigerwald-Schutzgebiet „Der Hohe Buchene Wald“ im Ebracher Forst eine Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen. Das Forstministerium in München bestätigte auf Nachfrage einen entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrates vom vergangenen Donnerstag.
Das Schutzgebiet war im vergangenen April vom damaligen Bamberger Landrat Günther Denzler (CSU) ausgewiesen worden. Die Möglichkeit, als Eigentümer der rund 775 Hektar Waldfläche juristisch dagegen vorzugehen, ist laut Forstministerium nur binnen eines Jahres nach Erlass der Verordnung gegeben. Diese Frist läuft am 16. April aus. Seit einigen Monaten besitzen die Staatsforsten zudem ein Rechtsgutachten, das von einer Rechtswidrigkeit des ausgewiesenen Schutzgebietes ausgeht und den Staatsforsten eine Klage nahelegt.
„Wenn der Aufsichtsrat sehenden Auges einen Vermögensschaden für das Unternehmen in Kauf nimmt, der durch eine möglicherweise rechtswidrige Verordnung verursacht wird, dann hat das für die Mitglieder des Aufsichtsrats unter Umständen haftungsrechtliche Konsequenzen“, erklärt Forstminister Helmut Brunner (CSU) auf Nachfrage dieser Zeitung. Deshalb habe der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, die Klage einzureichen, so Brunner.
Laut einer Antwort der zuständigen Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) auf eine Landtags-Anfrage des SPD-MdL Florian von Brunn beläuft sich der jährliche finanzielle Schaden für die Staatsforsten durch die Unterschutzstellung des Waldgebietes auf eine Summe zwischen 200 000 und knapp 300 000 Euro.
Als Basis dieser Berechnung dient eine überschlägige Festsetzung der Holzeinschlagsmenge auf rund 5400 Erntefestmeter pro Hektar Wald im Ebracher Forst. Das Rechtsgutachten der Staatsforsten geht zudem von einem Wertverlust in zweistelliger Millionenhöhe für die nun geschützte Waldfläche aus.
Ob die Klage der Staatsforsten allerdings tatsächlich vor Gericht landet ist noch offen: Denn die CSU-Staatsregierung versucht derzeit – wie berichtet – das umstrittene Schutzgebiet durch eine Änderung des bayerischen Naturschutzgesetzes wieder loszuwerden.
Die geplante Neufassung verlagert die Zuständigkeit für „geschützte Landschaftsbestandteile“ von der Kreisebene auf die Bezirke. Das Gesetz liegt derzeit im Landtag und könnte bereits im April in Kraft treten. Die dann zuständige Regierung von Oberfranken könnte die Aufhebung danach mit einem geordneten Verfahren in die Wege leiten.
Gelingt dieser Weg, wäre die Klage der Staatsforsten wohl hinfällig: „Wenn die Verordnung in den nächsten Wochen anderweitig aufgehoben wird, kann der Normenkontrollantrag wieder zurückgenommen werden“, bestätigt Brunner. Allerdings hat unter anderem der Bund Naturschutz bereits angekündigt, eine Aufhebung der Schutzverordnung möglicherweise ebenfalls gerichtlich prüfen zu lassen.
Volker Conrad, Revierleiter des Gemeinsamen Bürgerwalds Gerolzhofen-Dingolshausen, meint: Sollte das Gericht die Ausweisung als rechtens beurteilen, könne das den Landratsämtern in ganz Bayern Tür und Tor öffnen, beliebig viele und große Landschaftsteile unter Schutz zu stellen. Mitarbeit: Norbert Finster