Heimlich hat sich ein 31-Jähriger nachts in drei Arztpraxen geschlichen, käufliche Damen dort hin bestellt, von den Praxistelefonen lange Sex-Telefonate geführt und Geld gestohlen. Nun wurde er wegen Betrugs und Diebstahls zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt.
Ein Wochenende im September 2013. Der 31-Jährige und ein Kumpel wollen es mal so richtig krachen lassen. Und weil das daheim nicht geht, kommt der Gebäudereiniger auf die Idee, die drei Würzburger Arztpraxen, zu denen seine Mutter einen Schlüssel hat, weil sie dort als Putzfrau arbeitet, als Liebesnester und Partyräume zu benutzen. Willige Damen sind schnell organisiert. Allerdings währt die Freude über die weibliche Gesellschaft nicht lange. Die Liebesdienerinnen merkten nämlich schnell, dass die Kundschaft nicht zahlungskräftig ist – und ziehen unverrichteter Dinge von dannen.
Telefonate für über 500 Euro
Ein herber Schlag für den Gebäudereiniger. Um sich von seiner Enttäuschung zu erholen, greift er zum Praxistelefon, wählt die Nummer einer Sexhotline und plaudert mit Chantals oder Lovelys, die für derartige Konversationen zwischen 99 Cent und 1,99 Euro pro Minute verlangen. Auf jeden Fall kosten die Telefonate weit über 500 Euro, die von den Konten der Ärzte abgebucht werden. Um das Wochenende zünftig ausklingen zu lassen, klaut der 31-Jährige noch 300 Euro aus einer Geldkassette und 30 Euro aus dem Spind einer Praxis-Mitarbeiterin.
Nun ist der Mann wegen Diebstahls und Betrug angeklagt, sitzt vor dem Amtsrichter, sagt mit fester Stimme „Ich gebe alles zu“ und rückt den Namen des Kumpels raus, mit dem der das, so sein Verteidiger, „völlig gestörte Wochenende“ verbracht hat. Außerdem erzählt er, dass seine Mutter, die nach der Aktion ihres missratenen Sprösslings von zwei der drei Ärzte gekündigt wurde, den entstandenen Schaden bezahlt hat. Und er beteuert hoch und heilig, dass er ihr das Geld schon zurückgegeben habe.
Schon sechs Verurteilungen
Die Staatsanwältin fordert für den 31-Jährigen, der in den vergangenen acht Jahren sechs Mal verurteilt wurde, eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und die Zahlung von 2500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Schließlich hat der Angeklagte im Prozess selbst erzählt, dass er inzwischen monatlich rund 2100 Euro netto verdiene.
Der Verteidiger plädiert für eine Bewährungsstrafe und hält eine Geldauflage von 1000 Euro für ausreichend. Das Urteil: Sechs Monate mit Bewährung, weil der 31-Jährige zwar einschlägig vorbestraft ist, aber geständig war, Arbeit hat und der Schaden wieder gut gemacht ist. Außerdem muss der Mann 1500 Euro an die Staatskasse zahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.