Florian Kress hat in der Gemeinderatssitzung erneut nach dem Schreiben der Feuerwehr in puncto Bedarfsplanung gefragt. Wie Bürgermeister Albrecht Hofmann informierte, ist jetzt die Einstufung für das Gefahrstofflager im Röthleiner Gewerbegebiet da. Ermittelt wurde, dass es sich um einen „Störfallbetrieb mit Grundpflichten“ handelt, das heißt, die Firma muss Vorkehrungen treffen, um Störfälle zu verhindern und vorbeugend Maßnahmen ergreifen, um Auswirkungen von Störfällen so gering wie möglich zu halten, darüber hinaus aber keine weiteren Sicherheitspflichten erfüllen.
Peter Gehring bat dennoch, wie in einer früheren Sitzung besprochen, alle drei Freiwilligen Ortsteilwehren per gemeindlichem Schreiben darauf hinzuweisen, dass der persönliche Selbstschutz bei einem Einsatz auf dem Firmengelände höchste Priorität habe. Die Analyse der großgemeindlichen Feuerwehrbedarfsplanung sei allerdings, so Hofmann, noch in Bearbeitung.