Der Eigentümer einer Wiese in Roden-Ansbach bei Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart) will 300 Neonazis am 13. August den „4. nationalen Frankentag“ feiern lassen. Dort haben Rechtsextreme um den Würzburger Uwe Meenen ihr Erscheinen angekündigt – mit Musikgruppen aus der rechten Szene, Reden von Funktionären und Infoständen einerseits, Kasperletheater, Trampolin und Torwandschießen für Kinder andererseits.
Nicht alle Rodener Bürger sind begeistert. Einer legt sich quer – möglicherweise mit durchschlagendem Effekt: Er behauptet, er sei seit elf Jahren Pächter der Wiese, auf der er keine Neonazis feiern lassen will. Der unfruchtbare Acker diene als Abstellfläche für Fahrzeuge.
Bisher hatten politische Gegner von links protestiert, allen voran der Landtagsabgeordnete Harald Schneider (SPD). Aber Landratsamt und Gemeinde tun sich schwer, eine saubere Begründung für eine Ablehnung zu finden. Offiziell ist nämlich das angebliche Geburtstagsfest einem Beatabend oder Konzert vergleichbar – auch wenn einer der Sänger früher bei der der rechtsextremen Musikgruppe „Landser“ war, die vom Bundesgerichtshof als kriminelle Vereinigung eingestuft wurde.
Bürgermeister Otto Dümig (CSU) muss damit rechnen, dass die Neonazis bei einem Verbot vors Verwaltungsgericht ziehen – und Recht bekommen, wie zum 1. Mai 2010 in Schweinfurt. Aber am Donnerstag wurden Gemeinde, Landratsamt und Polizeipräsidium vom Fax des angeblichen Pächters überrascht, der sagt: Er könne bestimmen, wer dorthin darf. Er droht allen, die sagen, er habe mit der Neonazi-Feier zu tun, mit „Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung“.
Das Verhältnis zwischen ihm und dem Bürgermeister (beide sind in der Landwirtschaft tätig) ist erkennbar gespannt. Problematischer ist aber: Der Pachtvertrag ist wohl nur mündlich geschlossen, der Bürgermeister sagt auf Anfrage: „Das stimmt hinten und vorne nicht“, um dann einzuräumen: „Ich weiß es gar nicht. Wir haben ja nichts damit zu tun.“Aber habe nicht der Sohn des Pächters – der mit dem Eigentümer befreundet ist – die Wiese bereits freigeräumt?
Nun muss aus Gründen der Haftung schnell geklärt werden, wer das Sagen hat. „Wir empfehlen Ihnen, die Nutzungsberechtigung zu klären,“ scheibt das Landratsamt dem angeblichen Pächter. Der will zum Beweis Behördenschreiben vorweisen, in denen er wegen wilder Ablagerungen auf genau der Fläche von den Behörden belangt wurde. Und er betont: „Als Pächter widerspreche ich einer von Bürgermeister Dümig genehmigten Veranstaltung.“