Wer ein Haus baut, will, dass die Kinder später etwas davon haben. Was liegt da näher, als die Immobilie bereits zu Lebzeiten zu überschreiben? Bernhard Klinger warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen: „Der steuerliche Unterschied zwischen einer Erbschaft und einer Schenkung ist marginal“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht. Entscheidend sei ein anderer Punkt: „Bei einer Schenkung können die Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden.“ Sowohl fürs Erbe als auch für Schenkungen existieren relativ großzügige Freibeträge – jedenfalls für nahe Verwandte. „Omas Häuschen soll steuerfrei übertragen werden können“, sagt Stefan Walter vom Eigentümerverband Haus & Grund. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner gilt ein Steuerfreibetrag von 500 000 Euro. Den Kindern stehen 400 000 zu – und zwar jeweils vom Vater und der Mutter. Enkel können noch 200 000 Euro steuerfrei erhalten. In der Regel reichen die Freibeträge völlig aus, um die eigenen vier Wände an die nächste Generation weiterzureichen. Problematisch wird es nur, wenn beide Seiten nicht miteinander verwandt sind: „Unverheiratete Paare werden vom Steuerrecht als Fremde eingestuft“, warnt Walter. Sie können damit auch nur 20 000 Euro steuerfrei erben. Wie die Freibeträge ist auch der Steuersatz gestaffelt, der erhoben wird: Kinder und Ehepartner zahlen auf die ersten 75 000 Euro oberhalb des Freibetrags eine Abgabe von sieben Prozent. Werden sehr große Vermögen vererbt, steigt die Steuer auf bis zu 30 Prozent. „Eine Schenkung lohnt sich deshalb vor allem für größere Vermögen“, sagt Klinger.
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