„Luftsportvereine und Piloten haben nun Klarheit“, beginnt eine Pressemitteilung aus dem Bundesverkehrsministerium. Die Mitnahme von Fluggästen gegen Selbstkosten bei Privatflügen ist weiter möglich, heißt es. „Wir freuen uns sehr“, sagt Michael Schäfenacker, Vorsitzender des Vereins Fluggruppe Hermann Köhl e.V..
Siebenmal hatte die Fluggruppe Hermann Köhl ein besonderes Muttertagsgeschenk parat, das „Muttertagsfliegen“. Zuletzt starteten 2012 sechs Piloten vom Flugplatz Hettstadt (Lkr. Würzburg) zu Rundflügen über Würzburg und Umgebung, neben Müttern nahmen Kinder und Väter im Cockpit Platz. Jederzeit wieder, lautete das Fazit vieler nach der Landung.
2013 war's erst mal vorbei mit der „Tradition“. „Muttertagsfliegen fällt aus“, war eine Meldung in dieser Zeitung betitelt. Das galt nicht nur für den Flugplatz Hettstadt. Auch der Flugsport Club Würzburg (FSCW) sagte die am Schenkenturm geplante Veranstaltung ab. Der Grund waren neue Vorgaben für den allgemeinen Luftverkehr durch die europäische Agentur für Flugsicherheit in Brüssel.
Demnach sollten Flüge mit Gästen gegen Bezahlung nur noch von Berufspiloten mit entsprechender Lizenz und eigens für den Passagierverkehr zugelassenen Flugzeugen möglich sein. Zwar hatte das Bundesverkehrsministerium die Regelung umgehend außer Kraft gesetzt, aber die zuständigen Landesluftfahrtbehörden interpretierten die Rechtslage unterschiedlich. „Vor diesem Hintergrund können wir das Muttertagsfliegen am Sonntag leider nicht stattfinden lassen“, bedauerte Ralph Gessner damals, er ist Stellvertreter Schäfenackers.
Schon damals zeigten sich die Verantwortlichen der Flugsportvereine zuversichtlich. Der Bundesverkehrsminister werde es schon richten, in naher Zukunft werde es wie gewohnt Rundflüge geben. CSU-Politiker Peter Ramsauer hat die in ihn gesetzten Erwartungen nicht enttäuscht.
Luftsportvereine und Piloten können wie bisher Flüge anbieten, um für ihren Verein zu werben oder die Vereinskosten zu decken, heißt es in der Mitteilung des Ministers. „Damit fördern und unterstützen wie weiterhin den Luftsport in Deutschland. Eine teure Berufspilotenlizenz für solche Gastflüge ist auch künftig nicht erforderlich.“ Die „eindeutig verbraucherfreundliche“ Regelung sei auf Initiative Deutschlands in den entsprechenden EU-Verordnungen über den Flugbetrieb und über das Lizenzwesen festgeschrieben worden.
Gestattet sind demnach ab sofort: • Selbstkostenflüge durch Privatpersonen außerhalb eines Vereins mit Luftfahrzeugen für bis zu sechs Personen (bei Leichtluftfahrzeugen vier Personen), wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden, • Flüge im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen, von Wettbewerben oder Flugschauen, • Einweisungs- oder Einführungsflüge („Schnupperflüge“), Absetzflüge von Fallschirmspringern, Schleppflüge für Segelflugzeuge oder Kunstflüge durch Vereine und Verbände oder Ausbildungsorganisationen.
Michael Schäfenacker, Vorsitzender der Fluggruppe Köhl, sieht nur noch in einem Punkt Klärungsbedarf: Es geht um die Frage, ob sich auch der jeweilige Pilot an den Kosten beteiligen muss oder ob seine Unkosten eingerechnet werden können, die Anfahrt und die Flugvorbereitung, zu der die kostenpflichtige Abfrage des Wetterdienstes zählt. Trotz der kleinen Restunsicherheit geht Schäfenacker davon aus, dass es 2014 ein Muttertagsfliegen in Hettstadt geben wird. Bei dem sicher nicht nur die Mütter abheben werden.