Weil Metallkugeln aus seiner Druckluftpistole zwei Fenster eines Wohnhauses durchschlugen, wurde ein Arbeitsloser zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Ganze sei ein Unfall gewesen, sagt der 38-jährige Angeklagte. „Ich habe nicht genug aufgepasst.“ Mit seiner frei verkäuflichen Druckluftwaffe habe er von seiner Terrasse aus auf Dosen geschossen. Dabei müsse „etwas abgeprallt sein“.
Tatsache ist, dass in einem benachbarten Haus zwei Fenster durch die Geschosse beschädigt wurden. Und Tatsache ist auch, dass die „Elterninitiative für leukämie- und tumorkranke Kinder“ in diesem Haus mehrere Wohnungen bereit hält – damit Eltern und Geschwister der kleinen Patienten aus ganz Deutschland in Würzburg ein Zuhause haben, wenn sie die kranken Kinder in der Universitätsklinik betreuen und besuchen.
Warum der 38-Jährige überhaupt mitten in Grombühl herumgeballert hat, wurde im Prozess nicht geklärt. Der Mann, der den Schaden bis heute nicht bezahlt und sich in der Verhandlung auch nicht entschuldigt hat, redet vor Gericht mehr über sich selbst als über seine Tat. Dass er seit seinem „ersten Tag in Deutschland“ 1993 Drogenprobleme habe, erzählt er. Dass er noch nie längere Zeit gearbeitet habe. Dass er erfolgreich eine Langzeittherapie beendet habe. Dass seine Frau ihn verlassen habe. Dass er wegen Mietschulden ein Darlehen bei der Arge aufgenommen habe. Dass er wegen seines ellenlangen Vorstrafenregisters keine Arbeit finde und nun hoffe, dass „die Stadt“ ihm den Führerschein bezahlt. „Es ist alles blöd gelaufen“, sagt er.
Die Verwalterin des beschädigten Hauses macht ihm Vorwürfe. „Dort sind immer Kinder“, sagt sie, „da geht es gar nicht, dass man herumballert“. Und dann erzählt sie im Zeugenstand, was man ihr zugetragen hat: Dass der Angeklagte, nachdem die Polizei ihn wegen der Schüsse vernommen hatte, zu dem Haus gekommen sei und „Eltern beschimpft“ habe. „Ich habe keine Ahnung, wovon Sie reden“, sagt der Angeklagte, der schon drei Entzugstherapien hinter sich hat und zur Tatzeit in einem Substitutionsprogramm war.
Das Gericht glaubt dem 38-Jährigen, dass er nicht absichtlich auf das Haus geschossen hat, verurteilt ihn wegen Sachbeschädigung zu vier Monaten Gefängnis und setzt die Strafe zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Hartz-IV-Empfänger dem Hausbesitzer den Schaden von 350 Euro in monatlichen Raten zu je 20 Euro ersetzen.