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WÜRZBURG
Luxusuhr kostet Würzburger Professor die Fluglizenz
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:43 Uhr

Ist ein Professor der Würzburger Uniklinik trotz einer strafrechtlichen Verurteilung noch zuverlässig genug für eine Pilotenlizenz? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich die 5. Kammer des Würzburger Verwaltungsgerichts. Das Luftamt Nordbayern will dem Mediziner die Fluglizenz entziehen.

Eine Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro des Amtsgerichts Erding vom Dezember 2011 wegen „mittelbarer Falschbeurkundung“ ist der Grund dafür, dass das Luftamt Nordbayern die Privatpilotenlizenz des Klägers zuletzt nicht mehr verlängern wollte – ab einer Strafe von 90 Tagessätzen wird die erforderliche Zuverlässigkeit infrage gestellt.

Der Mediziner wurde rechtskräftig zu 120 Tagessätzen von 60 Euro verurteilt, weil er eine Kollegin aus China dazu gebracht haben soll, für ihn in Berlin eine 3200 Euro teure Luxusuhr zu kaufen. Die Chinesin gab an, die Uhr in ihr Heimatland ausführen zu wollen. Vom Verkäufer erhielt sie deshalb einen „Tax Free“-Beleg, beim Zoll am Münchner Flughafen eine Ausfuhrbescheinigung. Tatsächlich blieb die Uhr aber beim Kläger, durch die Tat sollten laut Urteil rund 420 Euro deutsche Umsatzsteuer gespart werden.

Der Würzburger Professor hat den Richterspruch zwar akzeptiert und die Geldstrafe bezahlt. Trotzdem streitet er seine Beteiligung an der Tat nach wie vor ab, wie aus den schriftlichen Stellungnahmen im Vorfeld des Prozesses vor dem Verwaltungsgericht hervorgeht. Das Urteil war der Grund, dass seine Pilotenlizenz nicht verlängert wurde. Der Sofortvollzug wurde aber nach einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht aufgehoben, der Kläger durfte also nach wie vor fliegen.

Das Luftamt wollte die Lizenz auch deshalb nicht sofort einkassieren, „weil sich die Geldstrafe am unteren Rand bewegt und es hier um eine grundsätzliche Entscheidung geht“, betonte der Vertreter der Behörde vor Gericht. Der Kläger selbst nahm nicht am Prozess teil, was nicht gut ankam beim Gericht. Weil der Kläger dem Verwaltungsgericht in Sachen Luxusuhr eine andere Geschichte aufgetischt hat als dem Strafrichter des Erdinger Amtsgerichts, „hätten wir schon noch einige Fragen gehabt“, so die Berichterstatterin des Verfahrens.

Am Ende einigten sich die Beteiligten auf Vorschlag des Gerichts auf einen Vergleich, den der Kläger aber noch widerrufen kann: Er verzichtet freiwillig bis Ende 2016 auf seine Pilotenlizenz und stellt einen neuen Antrag. Die Behörde entscheidet dann neu, ohne das Strafurteil in der Zuverlässigkeitsprüfung zu berücksichtigen. Sollte der Vergleich vom Kläger nicht akzeptiert werden, entscheidet die Kammer ohne weitere mündliche Verhandlung über seine Klage.

 
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