
Die Betonklotz-Bebauung ganz vorne im Steinbachtal ist viel kritisiert worden. Das soll sich im weiteren Verlauf des Naherholungsgebietes – ab der Hubertusschlucht – nicht mehr wiederholen, auch nicht auf der aktuellen „Baustelle“ Volksgarten. Darin waren sich die Stadträte im Umwelt- und Planungsausschuss sowie Stadtbaurat Christian Baumgart einig.
Wie das zu bewerkstelligen ist, ist indes eine komplizierte Angelegenheit. Baumgart hält Bebauungspläne für ungeeignet. Helfen sollen indes Leitlinien für eine künftige und maßvolle Bebauung. Ein solches Regelwerk hatten Stadträte von Grünen, CSU, FWG, SPD und FDP/Bürgerforum beantragt. Zugleich forderten ZfW, Linke und ÖDP einen Bebauungsplan für das Areal des leer stehenden Volksgartens, um eine Massiv-Bebauung zu verhindern. Während die Leitlinien, die den Charakter des Naherholungsgebietes wahren sollen, die Stadträte einstimmig befürworteten, fand sich für den Antrag zum Volksgarten – sieben zu neun Stimmen – keine Mehrheit.
„Wir haben genug in der Hand, das zu verhindern, was wir nicht wollen“, sprach sich Baumgart gegen einen Bebauungsplan aus, zumal es in Wasserschutzzonen – in einer solchen liegt der Volksgarten – problematisch sei, Bauleitpläne aufzustellen. Was auch Baumgart dort nicht will: Große Wohnblöcke, mit denen der Investor schon bei der Stadtbildkommission durchgefallen ist. „Ich kann mir höchstens einen Ersatzbau an Stelle der jetzigen Gaststätte vorstellen.“ Damit bliebe der Biergartenbereich mit den alten Bäumen vor den denkmalgeschützten Pavillons unbebaut.
Was dort – und an den meisten Grundstücken im vorderen Steinbachtal – gebaut werden darf, regelt der Paragraph 34 im Baugesetz. Darin heißt es unter anderem: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.“
Dieses Einfügungsgebot in die Umgebung verhindert nach Ansicht des Stadtbaurates einen Großbau im Volksgarten, ebenso der Schutz des alten Baumstandes und Trinkwassers. Dass man rechtlich auf der sicheren Seite sei, habe auch die Vergangenheit gezeigt. In allen Fällen im hinteren Bereich des Steinbachtals, bei denen gegen die Ablehnung von Bauplänen geklagt wurde, habe die Stadt vor Gericht Recht bekommen. Wolfgang Baumann (ZfW) hat dagegen seine Zweifel. Er sieht einen Bebauungsplan für erforderlich, damit der Investor Baurecht für einen vom Gremium nicht erwünschten Bau einklagen kann.
Auch für den Bereich ab Hubertusschlucht hält Baumgart Bebauungspläne für ungeeignet, eine überdimensionierte Bebauung zu verhindern. Im Gegenteil. In einem solchen Plan gibt ein einheitlicher Prozentsatz vor, wieviel von der jeweiligen Grundfläche bebaut werden darf. Bei den stark unterschiedlichen Grundstücksgrößen im Steinbachtal sei das nicht gerecht – und manch einer dürfte dann sogar größer bauen als bislang möglich.
Gleichwohl sieht Baumgart Anlass, „dass wir uns grundsätzlich Gedanken um eine künftige Bebauung machen, plädiert für die geforderten Leitlinien. Dazu werde man den Ist-Bestand aufnehmen und mögliche Regelungen dem Stadtrat vorstellen.
Selbstdisziplin der Stadträte nötig
Karin Miethaner-Vent (Grüne) befürchtet, dass es zu lange dauert, bis es soweit ist. Sie wisse schon jetzt von fünf Bewerbern, die demnächst im Tal bauen wollten. Baumgart sieht darin kein Problem – wenn sich die Stadträte im Bauausschuss „genauso diszipliniert“ verhielten wie im Umwelt- und Planungsausschuss. Denn schon mit den jetzigen Mitteln ließe sich eine überdimensionierte Bebauung verhindern. Die Leitlinien dienten nicht nur Bauherren, sondern vor allem der „Selbstbindung des Stadtrats“. Soll heißen: Die Stadträte müssen sich nur einig sein, was sie wollen. Dann können sie schon jetzt was bewegen. Oder verhindern.