WÜRZBURG
Laptop aus Radar-Wagen der Polizei geraubt
Eine Szene wie aus einem Actionfilm: Am 23. Dezember stoppt auf dem Stadtring ein Lkw, der Fahrer steigt aus, läuft zu einem Auto, in dem ein Radargerät versteckt ist. Er fotografiert den Wagen und die Insassin, eine Mitarbeiterin der Polizei, die die Tempomessung überwacht. Als die Frau sich das verbittet, reißt der Mann den zum Messgerät gehörenden Laptop aus der Halterung, rupft die Kabel ab. Dass die Frau sich noch über das Gerät wirft, stört ihn wenig. Er rennt mit dem Ding davon, wird aber wenig später gefasst. Nun hat er seinen Prozess.
Die Anklage beim Amtsgericht lautet auf Raub, der 25-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt, ist geständig. Seine Verteidigerin versucht zu erklären, warum er das Notebook „an sich nahm“, wenig später auf einer Mülltonne „abstellte“, aber den USB-Stick vorher in seiner Hosentasche verschwinden ließ. Von „Verärgerung über den Arbeitgeber“ ist die Rede, der den Angeklagten habe länger arbeiten lassen als vereinbart. Von der Befürchtung, nicht rechtzeitig zum Weihnachtsfest daheim zu sein. Von einer „unguten Grundstimmung“.
Tempomessung als illegal gesehen?
In Polen, wo er herkommt, werde stets mit Schildern vor Radargeräten gewarnt, erklärt der Angeklagte über den Dolmetscher. Dort dürften auch nur als Polizeiautos erkennbare Wagen für Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt werden. Weil die Tempomessung auf dem Würzburger Stadtring für ihn so ausgesehen habe, als sei sie illegal, habe er Wagen und Insassin fotografiert.
Ob der 25-Jährige geblitzt wurde oder nicht, weiß niemand. Der Polizei–Laptop bleibt seit der rüden Behandlung dunkel, das Gerät ist nicht mehr brauchbar. Warum er das Notebook mitgenommen hat, weiß der Angeklagte angeblich selbst nicht. „Ich hab das einfach gemacht“, erklärt er vor dem Amtsgericht. Direkt nach der Tat hatte er angegeben, er habe „auf Facebook etwas nachschauen“ wollen. „Das war Quatsch“, gibt er heute zu. Bei seiner Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt am Tag vor Heiligabend wurde er positiv auf Tetrahydrocannabinol (THC), getestet, den Wirkstoff der Cannabispflanze.
Der Staatsanwalt glaubt ihm seine Geschichte nicht. Zumal die Polizei in seinem Lkw Kupferkabel entdeckte, die er in Italien „gefunden“ haben will. „Die waren auf Deutsch beschriftet“, sagt der Anklagevertreter zum Angeklagten. Die Verteidigerin antwortet für ihren Mandanten: „Das muss ja nichts bedeuten.“ Der 25-Jährige sagt, dass er die „Fundstücke“ für „80 bis 100 Euro“ in Polen habe verkaufen wollen.
Tatsächlich kann man nur spekulieren, warum der Mann den Laptop geraubt hat. Zwar liegt die Vermutung nahe, dass jemand, der etwas auf dem Kerbholz hat, nicht unbedingt auf einem Polizeifoto erscheinen will. Aber Vermutungen können keine Grundlage sein für eine Verurteilung.
Der Staatsanwalt möchte den 25-Jährigen, der sich im Prozess bei der Polizei-Mitarbeiterin entschuldigt, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, verurteilt wissen. Außerdem soll der Mann 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Die Verteidigerin hält eine halbjährige Bewährungsstrafe für angemessen, eine Geldauflage für überzogen. Es sei schon Strafe genug für den Angeklagten gewesen, dass er Weihnachten und Silvester im Gefängnis verbringen musste, sagt sie. Nach kurzer Beratung verurteilt das Schöffengericht den 25-Jährigen wegen Raubes zu 14 Monaten auf Bewährung.
Das Urteil ist rechtskräftig, der Haftbefehl wurde aufgehoben, der Mann kann zurückfahren in seine Heimat.
Die Anklage beim Amtsgericht lautet auf Raub, der 25-Jährige, der in Untersuchungshaft sitzt, ist geständig. Seine Verteidigerin versucht zu erklären, warum er das Notebook „an sich nahm“, wenig später auf einer Mülltonne „abstellte“, aber den USB-Stick vorher in seiner Hosentasche verschwinden ließ. Von „Verärgerung über den Arbeitgeber“ ist die Rede, der den Angeklagten habe länger arbeiten lassen als vereinbart. Von der Befürchtung, nicht rechtzeitig zum Weihnachtsfest daheim zu sein. Von einer „unguten Grundstimmung“.
Tempomessung als illegal gesehen?
In Polen, wo er herkommt, werde stets mit Schildern vor Radargeräten gewarnt, erklärt der Angeklagte über den Dolmetscher. Dort dürften auch nur als Polizeiautos erkennbare Wagen für Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt werden. Weil die Tempomessung auf dem Würzburger Stadtring für ihn so ausgesehen habe, als sei sie illegal, habe er Wagen und Insassin fotografiert.
Ob der 25-Jährige geblitzt wurde oder nicht, weiß niemand. Der Polizei–Laptop bleibt seit der rüden Behandlung dunkel, das Gerät ist nicht mehr brauchbar. Warum er das Notebook mitgenommen hat, weiß der Angeklagte angeblich selbst nicht. „Ich hab das einfach gemacht“, erklärt er vor dem Amtsgericht. Direkt nach der Tat hatte er angegeben, er habe „auf Facebook etwas nachschauen“ wollen. „Das war Quatsch“, gibt er heute zu. Bei seiner Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt am Tag vor Heiligabend wurde er positiv auf Tetrahydrocannabinol (THC), getestet, den Wirkstoff der Cannabispflanze.
Der Staatsanwalt glaubt ihm seine Geschichte nicht. Zumal die Polizei in seinem Lkw Kupferkabel entdeckte, die er in Italien „gefunden“ haben will. „Die waren auf Deutsch beschriftet“, sagt der Anklagevertreter zum Angeklagten. Die Verteidigerin antwortet für ihren Mandanten: „Das muss ja nichts bedeuten.“ Der 25-Jährige sagt, dass er die „Fundstücke“ für „80 bis 100 Euro“ in Polen habe verkaufen wollen.
Tatsächlich kann man nur spekulieren, warum der Mann den Laptop geraubt hat. Zwar liegt die Vermutung nahe, dass jemand, der etwas auf dem Kerbholz hat, nicht unbedingt auf einem Polizeifoto erscheinen will. Aber Vermutungen können keine Grundlage sein für eine Verurteilung.
Der Staatsanwalt möchte den 25-Jährigen, der sich im Prozess bei der Polizei-Mitarbeiterin entschuldigt, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, verurteilt wissen. Außerdem soll der Mann 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Die Verteidigerin hält eine halbjährige Bewährungsstrafe für angemessen, eine Geldauflage für überzogen. Es sei schon Strafe genug für den Angeklagten gewesen, dass er Weihnachten und Silvester im Gefängnis verbringen musste, sagt sie. Nach kurzer Beratung verurteilt das Schöffengericht den 25-Jährigen wegen Raubes zu 14 Monaten auf Bewährung.
Das Urteil ist rechtskräftig, der Haftbefehl wurde aufgehoben, der Mann kann zurückfahren in seine Heimat.
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