Über einen Firmenberater aus Kitzingen hat ein Arnsteiner die Genehmigung zum Betrieb einer Spielhalle im Gewerbegebiet in der Würzburger Straße (zuletzt Trachtenmode) in Werneck beantragt. Der Gemeinderat lehnte die Bauvoranfrage einstimmig ab.
Wie Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl ausführte, sei eine Nutzung als „Vergnügungsstätte“ in einem Gewerbegebiet zwar ausnahmsweise zulassungsfähig. Diese Ausnahmeregelung sei aber im Zuge der vierten Änderung des Bebauungsplanes für diesen Bereich ausgeschlossen worden. Um einen Vergnügungsstättenbetrieb zu ermöglichen, müsste die Gemeinde deshalb eine Befreiung erteilen.
Mit Verweis auf zwei Spielhallen in den Gewerbegebieten Spitzäcker und an der A 70 hatte die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine weitere Spielhalle gesehen. Ein Spielhallenbetrieb wäre auch wegen der Nachbarschaft zur Psychiatrischen Bezirksklinik mit vielen Suchtkranken problematisch, meinte Stephan Schäflein.