Wenn in diesen Tagen die Rechnungen der Autoversicherer ins Haus flattern, bedeutet das für viele Verbraucher schlechte Nachrichten: Denn zahlreiche Kfz-Versicherer erhöhen zum Jahreswechsel ihre Tarife. Der Rückversicherer Hannover Rück geht davon aus, dass der Beitrag in der Kfz-Vollkasko im Schnitt um drei Prozent steigen dürfte. In der Haftpflicht und Teilkasko dürfte das Plus bei 1,5 Prozent liegen. Doch häufig bemerken die Kunden gar nicht, dass die Autoversicherer die Preise anheben. Wir erklären, woran das liegt und worauf man nun achten sollte.
Der Versicherer gibt nicht immer Auskunft darüber, ob die Preise erhöht wurden, wie die Zeitschrift Finanztest berichtet. Denn selbst wenn die Rechnung niedriger ausfällt als im Jahr davor, könne sich der Beitrag erhöht haben. Der Grund liegt darin, dass der Versicherte in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse gerutscht ist, wenn er unfallfrei geblieben ist. „In diesem Fall sind ein paar Prozent Beitrag weniger fällig, sodass die Jahresrechnung schon allein deshalb ein wenig niedriger ausfällt“, betonen die Finanzexperten. Sie raten, den Vergleichsbeitrag in der Rechnung zu berücksichtigen. Das ist die Summe, die der Kunde hätte zahlen müssen, wenn sein neuer Schadensfreiheitsrabatt schon im Vorjahr gegolten hätte. Fällt sie niedriger aus als der neue Beitrag, hat der Versicherer seinen Tarif angehoben. Das Problem: Manche Anbieter führen den Vergleichsbeitrag gar nicht auf oder verstecken ihn.
Das hängt vom Einzelfall ab. Allerdings lohnt es sich, jedes Jahr aufs Neue einen Preisvergleich zu machen. Schließlich können sich die Beiträge so stark ändern, dass sich durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif leicht 100 Euro und mehr im Jahr sparen lassen. Häufig genügt auch schon ein Anruf bei der Versicherung mit dem Hinweis „Ich möchte kündigen“ – und der Tarif wird unter Umständen günstiger.
Möglich ist das auf Internet-Vergleichsportalen wie Check24, Transparo oder Verivox. Die Plattformen versprechen dem Kunden einen ebenso unkomplizierten wie unverbindlichen Überblick. Allerdings sollte man sich im Klaren darüber sein, dass der Tarifcheck seine Tücken hat: Denn über den kostenlosen Service werden in der Regel nur die Anbieter verglichen, die auch dafür bezahlen, sagt Thomas Köhne, Professor am unabhängigen Institut für Versicherungswirtschaft Berlin.
Das lässt sich schwer sagen. Keines der Internetportale beinhaltet alle 120 Versicherer, die es nach Angaben des Branchenverbands derzeit am Markt gibt. Der Kunde kann das aber nicht erkennen. Bei Check24 etwa fehlen die Anbieter Huk Coburg und WGV im Preisvergleich. Transparo wiederum, das seit Neuestem zu Verivox gehört, arbeitet eng mit der Huk Coburg zusammen. Daher ist es ratsam, die Beitragsrechnung stets auf mehreren Plattformen durchzuführen. Wer sich die Mühe nicht machen will, kann auf die Angebote des Bundes des Versicherten oder der Stiftung Warentest zurückgreifen. In beiden Fällen zahlt der Verbraucher zwar für den individuellen Vergleich, dafür ist dieser aber unabhängig.
Die Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer sein. In diesem Jahr ist das ein Sonntag. Daher sollten Wechselwillige ihre schriftliche Kündigung spätestens bis 26. November per Einschreiben mit Rückschein verschicken, wie Check24 betont. Mit Material von dpa
Worauf Kunden bei der Kfz-Versicherung achten sollten
Deckung: Für die Haftpflicht empfiehlt der Bund der Versicherten (BdV) eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro. Gerade Unfälle mit Personenschaden können exorbitante Kosten verursachen.
Einschluss grober Fahrlässigkeit: Auch diesen Schutz sollte die Police bieten. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bestehen, wenn der Autofahrer bei Rot über die Ampel fährt und einen Unfall verursacht.
Erweiterter Wildschadenschutz: Während die Kaskoversicherung oft nur
Biss-Schaden an Leitungen, Schläuchen und Kabeln reguliert, schließt der Folgeschaden-Schutz auch daraus resultierende Schäden wie einen kapitalen Motorschaden ein. Bei der Wildschadenklausel sollten Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert sind.
Mallorca-Police: Damit sind Mietwagen im europäischen Ausland über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Text: sok