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BERLIN
Der gute Name im Netz
Den Namen würfeln wäre zu einfach: Die eigene Webseite lebt von einem griffigen, einprägsamen Namen.
Foto: Andrea Warnecke, dpa | Den Namen würfeln wäre zu einfach: Die eigene Webseite lebt von einem griffigen, einprägsamen Namen.
dpa
 |  aktualisiert: 26.04.2023 23:07 Uhr

Der persönliche Blog, die digitale Firmen-Präsentation oder ein Erlebnisbericht über den Urlaub – es gibt viele Gründe für den eigenen Internetauftritt. Wichtig dabei ist die Webadresse. Die Seite soll gefunden werden und im Gedächtnis bleiben.

Bevor jedoch der Name gewählt wird, steht die Entscheidung der richtigen Endung an. Die sogenannte Top Level Domain (TLD) ist die Endung jeder Webadresse. In Deutschland ist das in der Regel „.de“, aber auch andere Endungen sind möglich. Kommerzielle Webseiten nutzen häufig „.com“, „.net“ oder „.org“. Die meisten TLD sind frei zugänglich, es gibt aber auch geschützte Endungen wie etwa „.gov“ für Regierungsorgane der USA oder „.edu“ für Bildungseinrichtungen.

Letztlich ist die Entscheidung auch eine finanzielle, erklärt Holger Bleich vom Fachmagazin ct. „.de“-Domains sind günstiger als andere Endungen. Sie kosten meist weniger als einen Euro pro Monat. Steht die Endung fest, kann ein Name ausgesucht werden. Dabei sind die 26 Buchstaben des Alphabets, die zehn Ziffern und der Bindestrich international zulässig.

Die Denic (www.denic.de), die zentrale Registrierungsstelle für deutsche Domains, unterstützt mit ihren „.de„-Domains 93 weitere Zeichen, worunter auch Umlaute oder das „ß“ fallen. Gerade internationale Besucher könnten aber Schwierigkeiten haben, solche Domains anzusteuern. Eine Auflistung der erlaubten Sonderzeichen gibt es bei der Denic. Dort kann auch überprüft werden, ob der Wunschname noch frei ist. Jeder Name innerhalb einer Top Level Domain kann nämlich nur einmal vergeben werden. Auch auf anderen Seiten kann der Wunschname überprüft werden.

Verletzungen des Zeichenrechts

Professor Maximilian Becker gibt zu bedenken, dass eine freie Domain nicht immer wirklich frei ist. Der Jurist von der Universität Siegen warnt in diesem Zusammenhang vor Verletzungen des Zeichenrechts. Grundsätzlich gilt bei der Domain-Vergabe zwar: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Doch der Inhaber eines eingetragenen Markenzeichens kann gegen eine Domain mit demselben Namen vorgehen. Auch bei ähnlich klingenden Namen kann es zu Problemen kommen, wenn unter der Domain gleiche Dienstleistungen angeboten werden. Wer hofft, mit einer Domain wie „amazon-shop.de“ großes Geld zu verdienen, wird sicher bald Post vom Anwalt bekommen.

Bedenkenlos kann der eigene Name oder der Name der eigenen Firma verwendet werden, falls er nicht schon vergeben ist. In dem Fall sollte geprüft werden, ob der Besitzer der Domain einen nachvollziehbaren Anspruch auf diesen Namen hat. Ein Herr Müller hat einen höheren Anspruch auf „müller.de“ als ein Herr Schmidt. Wenn Herr Schmidt aber eine Kneipe namens Müller betreibt, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Die Registrierung der Domain selbst erfolgt dann über einen Anbieter, auch Provider genannt. Solche Dienstleister finden sich im Internet zuhauf. Da sich der Markt ständig verändert, lohnt sich laut Holger Bleich ein gewissenhafter Vergleich. Kleine Anbieter sind oft günstiger und bieten eine bessere, persönliche Hilfestellung an, während bei den großen Dienstleistern lange Warteschleifen lauern.

Auf das Kleingedruckte achten

Experte Bleich warnt aber gleichzeitig vor den kleinen Anbietern: Oft verschwinden sie so schnell vom Markt, wie sie gekommen sind. Dann kann es schwierig werden, mit der Domain zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei allen Anbietern empfiehlt Bleich, gerade bei der Vertragslaufzeit und den Bedingungen zur Verlängerung genau das Kleingedruckte zu lesen.

Der Umzug einer Domain zu einem anderen Provider funktioniert laut Bleich problemlos. Der neue Anbieter sorgt nach entsprechendem Auftrag selbst dafür. Und sollte eine Domain nicht mehr gebraucht werden, reicht es in der Regel, den Vertrag früh genug zu kündigen. Die Domain kehrt nach Ablauf der Vertragszeit wieder zurück in den Pool der frei verfügbaren Adressen – und steht alsbald dem nächsten Web-Pionier zur Verfügung.

Das Mieten einer Webseite

Registrierung: Ist ein freier Name gefunden, kann er bei einem Domain-Provider registriert werden. Domains kann man nicht kaufen, nur mieten.

Preise: Für Privatanwender beginnen sie bei unter einem Euro im Monat – und kennen je nach Verwendungszweck und Eigenschaft der Domäne nach oben kaum Grenzen.

Miete: Bei den meisten Providern erfolgt die Miete für zwölf Monate per Vorauszahlung und wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Freigabe: Wenn der Mietvertrag nicht verlängert wird, wird auch die Domain wieder freigegeben und steht anderen Kunden zur Verfügung.

Komplettpakete: Die meisten

Provider stellen praktische Komplettpakete zur Verfügung, bei denen der nötige Webspace, Homepage-Baukästen oder passende Content-Management-Systeme zum Verwalten und Befüllen der Webseite schon inklusive sind. Das ist besonders für private Nutzer und Anfänger interessant.

Text: dpa

 
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