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WÜRZBURG
BVG weist erneut Klage gegen A3-Ausbau ab: Ab Mitte 2014 Baubeginn für die Talbrücke
Richard Wust
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:57 Uhr

Im Vorfeld des Bürgerentscheids beim sechsspurigen Ausbau der A 3, wo nach wie vor eine Tunnellösung gefordert wird, gab es jetzt für die Gegner der genehmigten Ausbautrasse jetzt eine erneute Niederlage. Nach Mitteilung der Autobahndirektion Nordbayern vom Donnerstag hat bereits am 6. März das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig eine weitere Klage einer betroffenen Grundstücksbesitzerin abgewiesen.

Die Klägerin hatte einen Baustopp beantragt, weil sie durch die geplanten Entwässerungseinrichtungen der neuen Talbrücke Heidingsfeld für ihr Grundstück in der Hanglage am Katzenberg eine erhöhte Überschwemmungsgefahr befürchtet. Nach dem BVG-Urteil spricht aber nichts dafür, dass die genehmigten Pläne der neuen Autobahn die Belange der Klägerin nachteilig berühren könnten. Der beantragte Baustopp sei „nicht begründet“ und das öffentliche Interesse an der Baumaßnahme als vorrangig anzusehen.

Nach einer Pressemitteilung ist der Präsident der Autobahndirektion Nordbayern, Reinhard Pirner, sehr froh über diese Entscheidung. Nun könne die Bauausführung der Baustraßen und Entwässerungseinrichtungen zwischen Unterem Kaulweg und Stuttgarter Straße begonnen werden. Ab Jahresmitte beginne dann der Neubau der 630 Meter langen Talbrücke in Heidingsfeld.

Wie mehrfach berichtet, hat die Autobahndirektion Würzburg inzwischen bereits neun Millionen in vorbereitende Maßnahmen für die genehmigte Lösung, bekannt als Troglösung, investiert. Das Teilstück zwischen der Anschlussstelle Heidingsfeld und der Talbrücke Randersacker soll 221 Millionen Euro kosten. Bis Ende dieses Monats soll das Volumen bereits vergebener Aufträge für das Projekt bereits 90 Millionen betragen.

Schon im Oktober 2013 hat das BVG eine Einzelklage gegen die bereits gebaute Brücke am Kniebrecherweg abgelehnt. Die Brücke ist wichtig für den Baustellenbetrieb und tatsächlich größer ausgefallen als ursprünglich geplant. Doch das Gericht befand, die Klägerin wohne zu weit von der veränderten Brücke weg um betroffen zu sein und ein Klagerecht geltend zu machen.

Die Pressesprecherin der Autobahndirektion Nordbayern Edith Kolarik erklärte am Donnerstag auf Anfrage, dass im Moment gegen dieses Ausbauteilstück noch vier Klagen beim BVG anhängig seien. Sie beinhalten aber keinen Baustopp oder eine aufschiebende Wirkung der Bauausführungen. Drei davon werden voraussichtlich im Juli des Jahres in Leipzig verhandelt.

 
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