RÖTHLEIN
Busfahrer muss keine Steuern für Schmuggel-Zigaretten seiner Gäste zahlen
Sechs Jahre wehrte sich Adolf Linhart gegen eine ungerechte Steuerforderung. Nun hat der Busfahrer aus Röthlein (Lkr. Schweinfurt) Recht behalten. Er muss nicht ersatzweise 513,60 Euro Tabaksteuer für billige Zigaretten zahlen, die seine Fahrgäste beim Ausflug im tschechischen Eger gekauft und im Gepäckraum nach ...
Linhart war mit seinem Bus voller Ausflügler 2006 auf der Rückfahrt von einem Tages-Ausflug in eine Zollkontrolle geraten. Dabei wurden im Laderaum zwei Taschen voller Schmuggel-Zigaretten gefunden. Weil sich keiner der Fahrgäste zu dem Fund bekannte, machte der Zoll ersatzweise den Busfahrer haftbar.
Linharts protestierte und ging an die Öffentlichkeit. Mehrfach berichtete diese Zeitung über den Fall. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Bei der Steuerforderung blieb der Zoll aber hart.
Das sei nicht gerecht, entschied im vorigen Herbst das Finanzgericht in München. Nun ist die Entscheidung rechtskräftig. "Der Zoll hat mein hinterlegtes Geld zurück überwiesen." sagt der Busfahrer. "Für mich bleibt es ein Wunder, wie der Zoll eine derart rechts- und sittenwidrige Forderung erheben kann und erst durch ein Gericht gestoppt werden kann."
Die Busfahrer haben dennoch aus dem Verfahren Konsequenzen gezogen: Taschen der Passagiere bekommen bei Reisen nach Tschechien inzwischen Namensschilder, um die Besitzer bei einer Kontrolle identifizieren zu können.
Linharts protestierte und ging an die Öffentlichkeit. Mehrfach berichtete diese Zeitung über den Fall. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Bei der Steuerforderung blieb der Zoll aber hart.
Das sei nicht gerecht, entschied im vorigen Herbst das Finanzgericht in München. Nun ist die Entscheidung rechtskräftig. "Der Zoll hat mein hinterlegtes Geld zurück überwiesen." sagt der Busfahrer. "Für mich bleibt es ein Wunder, wie der Zoll eine derart rechts- und sittenwidrige Forderung erheben kann und erst durch ein Gericht gestoppt werden kann."
Die Busfahrer haben dennoch aus dem Verfahren Konsequenzen gezogen: Taschen der Passagiere bekommen bei Reisen nach Tschechien inzwischen Namensschilder, um die Besitzer bei einer Kontrolle identifizieren zu können.
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