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ROTTENDORF
Behindertenbeauftragte berichtet in Rottendorf
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:01 Uhr

Auch bei der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis etwa nach einer Neuverpachtung ist sie gefragt. Der Antragsteller muss nach dem seit 2003 geltenden Bayerischen Gleichstellungsgesetz Barrierefreiheit nachweisen. Bei den oft jahrhundertealten Wirtshäusern sieht Schäfer noch den größten Spielraum und lässt auch Kompromisslösungen wie den ansonsten verpönten Zugang über die Rückseite des Gebäudes zu: „Wenn man es knallhart nehmen würde, müssten drei Viertel der Lokale schließen, das kann aber auch nicht der Sinn der Sache sein.“

Seit Schäfer als erste 2004 dieses neue Amt übernommen hat, hat sich einiges getan. Das Bewusstsein für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung sei in der Bevölkerung deutlich gestiegen. Auch sie selber trägt dazu bei: Sie hält feste Sprechstunden im Landratsamt, berät und unterstützt die Gemeinden und auch Einzelpersonen. Ihr Appell zum Abschluss der Sitzung: „Leute, denkt an alle Gehandicapten, denkt auch an die Senioren, die nicht mehr Auto fahren können und mit dem Rollator unterwegs sind.“

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