Ganz oben auf der Liste der Benimmregeln für amerikanische Soldaten und ihre Angehörigen steht, dass das Autowaschen an Sonntagen in Deutschland ein Verstoß gegen gute Sitten darstellt und deshalb zu unterlassen sei. Weil aber Autowaschen an Sonntagen in den USA eine beliebte Freizeitbeschäftigung ist, haben Städte wie Haßfurt oder Münnerstadt gemäß einer seit 2006 gültigen Klausel Selbiges erlaubt. Nun lag auch dem Stadtlauringer Marktgemeinderat ein Antrag eines jungen Unternehmers vor, der gerne im Gewerbegebiet am Tonwerk eine Autowaschanlage mit drei Stellplätzen errichten möchte.
Abhängig macht er dies aber von eben jener Sonderregel für Sonn- und Feiertage, weil der Betrieb der Anlage aus seiner Sicht nur dann wirtschaftlich sei. Außerdem sind Betriebszeiten montags bis samstags von 6 bis 22 Uhr vorgesehen. Am Sonntag will der Antragsteller die im Selbstbedienungsmodus betriebene Anlage von 12 bis 18 Uhr öffnen.
Für Bürgermeister Friedel Heckenlauer, der im Gemeindetag saß, leitete sein Stellvertreter Winfried Reß die Sitzung. Er empfahl, dem Streben junger Unternehmer wohlwollend gegenüberzustehen. Auch Erich Heid empfand es als praktisch, an Sonntagen mal schnell das Salz von verschmutzten Autos entfernen zu können. Doch mit ihrer Meinung standen die beiden allein auf weiter Flur. Udo Budau hätte sich noch für die Idee erwärmen können, wenn bei weiteren Vorhaben der Gemeinderat im Einzelfall Bauvorhaben verhindern könne, um Nachbarschaftsinteressen zu wahren. Doch eine beschlossene Satzung müsse für alle gleichermaßen gelten, klärte Verwaltungschef Walter Düring auf.
So behielten die Gegner Überhand. Johann Riegel sorgte sich um am Tonwerk wohnende Nachbarn, forderte eine Begrenzung an Samstagen bis 18 Uhr. Hubert Braun wollte den Sonn- und Feiertagsschutz gewahrt wissen, zumal die übrigen Öffnungszeiten großzügig seien. Regina Heusinger sah erhöhten Konkurrenzdruck kommen, der einen bestehenden Waschbetrieb zur Ausweitung seiner Öffnungszeiten veranlassen könnte.