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RÜDESHEIM
Auch bei Nebenjobs werden Steuern fällig
Das Austragen von Zeitungen ist ein beliebter Ferienjob. Das Finanzamt könnte aber etwas von dem Verdienst abhaben wollen, denn bei manchen Nebenjobs werden Steuern fällig.
Foto: dpa | Das Austragen von Zeitungen ist ein beliebter Ferienjob. Das Finanzamt könnte aber etwas von dem Verdienst abhaben wollen, denn bei manchen Nebenjobs werden Steuern fällig.
Redaktion
 |  aktualisiert: 16.12.2020 12:39 Uhr

Ein neuer Laptop, die teure Markenlederjacke oder ein Wochenendtrip nach London. Für Investitionen wie diese fehlen Studenten und Schülern oft die Mittel. Sind die Eltern nicht gewillt oder fähig, in die Bresche zu springen, heißt es Geld verdienen. Noch schneller als mit einem Minijob nebenher geht das, wenn man in den Ferien längere Zeit arbeitet.

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