Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen, wie berichtet, ab 2013 die Kabelnetzbetreiber für die Einspeisung der Programme in das Netz nicht mehr bezahlen. „Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen“, so ZDF-Intendant Thomas Bellut. Die Einspeisegebühr stamme aus der Frühzeit der Verkabelung und sollte damals den teuren Aufbau der Kabelnetze unterstützen. MDR-Intendantin Karola Wille teilte mit, spätestens mit der Übernahme der Kabelnetze durch Finanzinvestoren und der Beendigung der analogen Rundfunkverbreitung in Deutschland hätten sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert.
Was wegfallen könnte
Die Sender hatten eine Kündigung bereits öffentlich angekündigt. Im aktuellen Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sind keine Ausgaben für die Verbreitung der Programme per Kabelfernsehen mehr vorgesehen. Für 2012 sind im KEF-Bericht 45,3 Millionen Euro für die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz vorgesehen.
Die Kabelnetzbetreiber fordern weiterhin Geld dafür, dass sie die Programme in ihr Netz einspeisen. Die Hauptprogramme der öffentlich-rechtlichen Sender haben einen sogenannten Must-Carry-Status, der die Netzbetreiber dazu verpflichtet, die Programme vorrangig zu verbreiten. Dazu gehört jeweils auch das Programm der regionalen ARD-Anstalt. Digitalkanäle, etwa ZDFneo, haben keinen Must-Carry-Status.