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WÜRZBURG
A3-Ausbau: Bürgerentscheid voraussichtlich am 13.April
Richard Wust
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:44 Uhr

Die Stadt steht vor ihrem nächsten Bürgerentscheid: Die Juristen im Rathaus und die Regierung haben das mit 7000 Unterschriften eingereichte Bürgerbegehren zum begonnenen A 3-Ausbau geprüft – und für rechtlich zulässig befunden. Als Termin für die Abstimmung wird der 13.April vorgeschlagen. Dies soll der Stadtrat an diesem Donnerstag beschließen und beraten, ob er dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenstellt. Die Vorlage für die Sitzung ist seit Montagabend über das Bürgerinformationssystem der Stadt im Internet abrufbar.

Die Voraussetzung für den Bürgerentscheid hat die „Umwelt- und Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel“ mit ihrem Bürgerbegehren geschaffen. Die Initiative versucht damit, den geplanten Ausbau der A 3 als Trog doch noch zu verhindern und den Bund zum Bau eines Tunnels zu bewegen. Die Auseinandersetzung darüber läuft seit Jahren.

Die Durchführung und die Grenzen eines Bürgerentscheids regelt Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung. Stadtsprecher Christian Weiß kündigte auf Anfrage den Vorschlag für die Stadtratssitzung an und verweist auf die Vorlage: Danach ist das Bürgerbegehren „formal und materiell“ (also in der Sache) zulässig. Die Regierung von Unterfranken will im Vorfeld der Sitzung keine Bewertung abgeben. Sprecher Johannes Hardenacke bat um Verständnis, dass man sich nur intern gegenüber der Stadt äußern werde. Das sei „eine kommunale Geschichte“, man könne kommunale Beratung nicht über die Medien machen. Die Stadt hatte eine rechtliche Einschätzung bei der Regierung angefordert.

Für den renommierten Würzburger Fachmann  für Kommunalrecht, den emeritierten Professor Franz-Ludwig Knemeyer, ist klar, dass der Stadtrat den Bürgerentscheid  rechtlich zulassen muss. Für eine Ablehnung sieht er keine Möglichkeit. Die Fragestellungen im Bürgerbegehren, mit dem die Unterschriften gesammelt wurden, lägen eindeutig im „eigenen Wirkungskreis“ der Stadt. Im Kern fordert das Bürgerbegehren, dass die Stadt jede Kooperation für die Troglösung unterlässt und mit keiner Maßnahme mehr deren Bau unterstützt. So dürften keine Grundstücke und Wege mehr zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen solle sich die Stadt für den Bau des Tunnels einsetzen und versuchen, von der eingegangenen Zahlungsverpflichtung von 2,9 Millionen Euro für die „Amtstrasse“ freizukommen.

Dass die Bundesrepublik Bauherr an der A 3 ist, steht laut Knemeyer einem kommunalen Bürgerbegehren nicht entgegen. Auch nicht, dass die Autobahndirektion Nordbayern mit der Baustelle längst begonnen hat und einige Millionen verbaut sind. Wichtig sei, dass das Bürgerbegehren ausschließlich auf die Betroffenheit der Stadt abzielt. Dies ist nach Knemeyers juristischer Einschätzung der Fall. Dies gelte auch für die grundsätzliche Forderung nach einem Tunnel.

 
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