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WÜRZBURG
A 3-Ausbau: Enteignungen aufgeschoben
Vorarbeiten laufen: Erdbewegungen kündigen die künftige Großbaustelle für den sechsspurigen Ausbau der A 3 an.
Foto: Theresa Müller | Vorarbeiten laufen: Erdbewegungen kündigen die künftige Großbaustelle für den sechsspurigen Ausbau der A 3 an.
Von unserem Redaktionsmitglied Richard Wust
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:58 Uhr

Es wird weiter gestritten um den sechsspurigen Ausbau der A 3 bei Würzburg: Aktuell sorgt die Enteignung von Grundstücksbesitzern für Diskussionsstoff. Die Autobahndirektion Nordbayern hat entsprechende Anträge zurückgezogen, die Stadt Würzburg als zuständige Behörde hat das Enteignungsverfahren eingestellt. Alles nur vorläufig, wie es dort heißt. Vom Tisch seien die Enteignungen deshalb nicht.

Die Bürgerinitiative (BI) gegen die Troglösung und für einen Tunnel spricht von einem „Etappensieg“ und berief eigens dazu eine Pressekonferenz ein. Die Autobahnbauer sehen dagegen weder einen Zeitverzug noch grundlegende Hindernisse. Gleichwohl: Bei der Stadt wollte die Autobahndirektion den frühzeitigen Zugang zu den (noch privaten) Enteignungsflächen erwirken, um dort Bäume zu fällen und nötige Baustraßen zu errichten.

Rathaus-Sprecher Christian Weiß betont, dass die Stadt die Enteignungsanträge der Autobahndirektion nicht formal abgelehnt hat. Das Rechtsamt habe keineswegs in der Sache entschieden. Das Verfahren sei eingestellt worden, weil die Autobahndirektion ihre Anträge zurückgezogen hat.

Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Wolfgang Baumann, der die Tunnel-Bürgerinitiative vertritt, schließt aus dem Verhalten der Stadt, dass die Autobahndirektion mit ihren bereits laufenden Vorarbeiten praktisch „Schwarzbauten“ betreibe. Diesen Vorwurf erhob er bei einer Pressekonferenz. Laut Wolfgang Würker, Chefplaner bei der Autobahndirektion Nordbayern, sind vier Grundstückseigentümer mit fünf Grundstücken von der Enteignung betroffen.

Direktion baut auf eigenen Flächen

Nur: Bisher werde ausschließlich auf eigenem Gelände der Autobahndirektion gebaut. Sowohl für die Behelfsautobahn als auch für die Behelfsbrücke sei der Grundbesitz in Händen der Autobahndirektion. Jetzt gehe es nur noch um Grundstücke, die für die Baustellenabwicklung gebraucht werden.

Warum zieht die Autobahndirektion jetzt die Enteignungsverfahren zwischen Heuchelhofstraße und Kaulweg zurück? Würker nennt zwei Gründe: Die Enteignung habe noch Zeit. Schließlich ist das Projekt über den Bundesverkehrswegeplan noch nicht finanziert. Würker hofft, dass dies spätestens 2014 erledigt sein wird. Er geht von Gesamtkosten in Höhe von 170 Millionen Euro aus. Hauptsächlicher Grund für den vorläufigen Stopp des Enteignungsverfahren aber sei, dass die Autobahn-Direktion noch keine ausreichende Ausführungsplanung vorgelegt hat. Dies wolle man nun schnellstmöglich nachholen.

Dennoch setzt gerade hier die Kritik der Tunnelbefürworter an. Alles sei „dünn“, vor allem die Kostenplanung. Eine überdimensionale Brücke über die B 19 lasse künftige Funktionen nicht erkennen. Bei Bauvorhaben dieser Größenordnung, so die Forderung, sollte eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse selbstverständlich sein.

Die „Gesundheitsinitiative Würzburg-Tunnel“ mit ihren rund 100 Mitgliedern geht nach wie vor davon aus, dass eine Tunnel-Lösung kostengünstiger und zeitnah verwirklicht werden könnte. Einschließlich einer neuen Planfeststellung sei der Tunnel in zweieinhalb Jahren einschließlich der Anschlusszeiten an die A 3 zu verwirklichen, wiederholten Rechtsanwalt Baumann und die BI-Vorsitzenden Anton Obermeier und Matthias Reimund.

Die Regierung von Unterfranken äußert sich zur Frage der Enteignung nur verhalten. Zwar ist sie Aufsichtsbehörde, aber nicht grundsätzlich entscheidend bei Aktivitäten einer Bundesbehörde. Den vorläufigen Stopp des Enteignungsverfahrens führt Regierungssprecher Johannes Hardenacke auf Rechtsunsicherheiten zurück. Er drückt sich vorsichtig aus: „Man könnte die Ansicht vertreten, dass die sofortige Vollziehbarkeit nicht besteht.“

Auch Hardenacke sieht das Problem der noch fehlenden Ausführungsplanung. Sie definiert, wie die Baumaßnahme trotz laufendem Autobahnbetrieb abgewickelt wird. Auch legt sie Behelfsmaßnahmen fest – zum Beispiel Zufahrten und Ausweichtrassen in der unmittelbaren Umgebung.

 
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