Unfassbar klingt das Geschehen, das vor dem Jugendschöffengericht in Bad Neustadt in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt wurde. Wenn an dieser Stelle darüber berichtet wird – die Auskünfte erteilte Amtsgerichtsdirektor Joachim Hein – dann unter dem Gesichtspunkt: Wie begegnet die Justiz solchen unerhörten Vorgängen?
Vor drei Jahren war der Angeklagte aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld 16 Jahre alt. Immer wieder suchte er seine Großmutter auf und forderte Geld von ihr. So auch diesmal. Aber die Oma war nicht bereit, dem Enkel etwas zu geben.
Im Zustand verminderter Schuldfähigkeit – er hatte 1,4 Promille intus – griff er zu einem entsetzlichen Mittel, um seinen Geldgesuchen Nachdruck zu verleihen: Er vergewaltigte seine Großmutter, schlug und biss sie, als sich die Frau heftig wehrte. Kurz nach der Vergewaltigung zog der 16-Jährige mit den erbeuteten 80 Euro davon.
Gestanden hat der junge Mann das Geschehen nicht. Seine Verteidigerin ging auf den hohen Alkoholisierungsgrad der Großmutter (2,9 Promille) ein und hielt es für möglich, dass sie ihren Peiniger auch mit einem anderen Verwandten hätte verwechselt haben können. Auf diese Version konnte sich das Gericht allerdings nicht einlassen.
Die Staatsanwalt forderte eine dreijährige Jugendstrafe, das Jugendschöffengericht schickte den Angeklagten für zwei Jahre und neun Monate in den Jugendstrafvollzug.