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Grillen
Wie oft darf man im Monat grillen?
Die rechtliche Lage ist nicht überall gleich und doch gibt es Anhaltspunkte, wie oft man im Monat grillen darf. Hier erfahren Sie mehr.
Nachhaltiger Grillen.jpeg       -  Grillen macht vor allem im Sommer Spaß. Doch es gibt Regelungen, wenn es um Uhrzeit und Häufigkeit geht.
Foto: Christin Klose, dpa | Grillen macht vor allem im Sommer Spaß. Doch es gibt Regelungen, wenn es um Uhrzeit und Häufigkeit geht.
Paul Wiese
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:20 Uhr

Die Rechtslage ist unklar, wenn es darum geht, wie oft im Monat gegrillt werden darf. Je nachdem, ob man nur den Balkon seiner Mietwohnung zur Verfügung hat oder Eigentum besitzt, gelten unterschiedliche Regeln. Und auch die Gerichte sind sich nicht einig: Je nach Wohnort können eigene Regelungen gelten. Wer da keinen Überblick mehr hat, findet hier Anhaltspunkte, wie oft man im Monat grillen darf.

So oft darf man im Monat grillen: Einschränkungen im Garten, auf Balkon und Terrasse

Grundsätzlich gilt: Grillen muss von den Nachbarn akzeptiert werden. Es gibt lediglich ein paar Einschränkungen, die man beachten muss.

Der Blick in den Mietvertrag verrät, ob das Grillen überhaupt erlaubt ist. Manche Vermieter schließen es gänzlich aus oder verbieten einzelne Grillarten wie das Grillen mit Holzkohle. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln droht eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.

Auch ist das Grillen nicht erlaubt, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Zudem muss die Nachtruhe bei einer Grillfeier unbedingt eingehalten werden. Diese beginnt normalerweise um 22 Uhr.

Wie oft man nun im Monat grillen darf, dazu gibt es diverse Gerichtsurteile, deren Entscheidungen voneinander abweichen, wie Vattenfall berichtet:

  • Das Landgericht Aachen urteilte, dass zwischen April und September maximal zweimal im Monat zwischen 17 und 22:30 Uhr gegrillt werden darf – egal ob im Garten oder auf dem Balkon. Und es entschied: Es muss in dem am weitesten von den Nachbarn entfernten Teil des Gartens gegrillt werden.

  • In Baden-Württemberg sind sechs Stunden pro Jahr gelegentliches Grillen auf dem Balkon zulässig.

  • In Bayern entschied das Landgericht München, dass im Jahr fünfmal gegrillt werden darf.

  • In Niedersachsen ist es viermal erlaubt.

  • In Berlin darf bis zu 25-mal für je zwei Stunden gegrillt werden, ab 21 Uhr ist es aber verboten.

  • In Hamburg gilt ein allgemeines Grillverbot auf dem Balkon.

  • Laut eines Urteils des Landgerichts Aachen darf man zwei Mal im Monat.

  • Ein Bonner Urteil ergab: Man darf von April bis September einmal monatlich auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse grillen, wenn die Nachbarn spätestens 48 Stunden vorher informiert wurden. Das berichtet der Verband Wohneigentum.

So oft darf man im Monat grillen: Das gilt bei Eigentum

Wer Eigentum besitzt, muss keine Einschränkungen durch Klauseln im Mietvertrag fürchten. Hier haben Bewohner mehr Freiheiten, müssen sich aber dennoch an Regeln halten.

  • Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts darf man im Garten einer Eigentumswohnanlage definitiv grillen – bis zu fünf Mal im Jahr und auch mit Holzkohle, wie der Verband Wohneigentum berichtet.
  • Wer in einem eigenen Einfamilienhaus lebt, hat noch mehr Freiheiten und darf häufiger grillen. Trotzdem gilt: Rücksicht auf Nachbarn nehmen, sonst können Bußgelder drohen.

So oft darf man im Monat grillen: Absprachen mit den Nachbarn

Wer eine Grillfeier veranstaltet, sollte im Vorhinein das Gespräch mit den Nachbarn suchen.

  • Sie sollten rechtzeitig vor der Grillfeier informiert oder gleich eingeladen werden.
  • Wenn es abends länger gehen soll, bietet sich das Wochenende an, falls die Nachbarn am nächsten Tag früh arbeiten müssen.
  • Wer auf einen Holzkohlegrill verzichtet, verhindert starke Rauchentwicklung, die die Nachbarn stören könnte.
  • Im Zweifel weicht man lieber auf öffentliche Grillplätze aus, auf denen sich keiner gestört fühlt.

Wenn man zu oft im Monat grillt: Diese Bußgelder drohen

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Bußgeldern rechnen, wenn Ordnungsamt oder Polizei informiert werden.

  • Die Lärmbelästigung durch Grillen während der Ruhezeiten – also während der Nachtruhe, an Sonn- und Feiertagen – kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro sanktioniert werden, schreibt bußgeldkatalog.org.
  • Bereits im Jahr 1995 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, ein Bußgeld von umgerechnet 100 Euro zu verhängen, als beim Grillen im Garten Qualm in die Wohn- und Schlafräume unbeteiligter Nachbarn in konzentrierter Weise einzog.
  • Verstöße gegen Regelungen in Mietvertrag oder Hausordnung können eine Abmahnung zur Folge haben, wiederholtes Verstoßen kann zur Kündigung durch den Vermieter führen.
 
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