Auf dem Kapitalmarkt lässt sich damit Geld verdienen, die Bundesregierung liebäugelt sogar mit einer Verknüpfung zum Rentensystem: Geschäfte mit Wertpapieren sind in Deutschland eine bei vielen Menschen beliebte Anlageform. Jedoch ist das Verkaufen von Aktien nicht steuerfrei, Gewinne aus Veräußerungen ziehen Abgaben an den deutschen Staat nach sich. In diesem Zusammenhang fällt oftmals auch der Begriff Spekulationssteuer. Doch gibt es die überhaupt noch und falls ja, wie hoch ist sie? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Spekulationssteuer auf Aktien: Diese Regelung gilt in Deutschland
Wer Aktien verkauft, muss sich hierzulande keine Sorgen um die Abgeltung einer Spekulationssteuer machen. Auf den Handel mit Wertpapieren wird vom Finanzamt eine derartige Abgabe nämlich nicht erhoben, sieht die aktuelle Gesetzgebung vor. Der Grund: Beim Aktienverkauf handelt es sich nicht etwa um ein privates Veräußerungsgeschäft - und dafür gibt es in Deutschland sehr wohl eine Spekulationssteuer. Diese wird beispielsweise dann fällig, wenn fremd genutztes Wohneigentum nach der Anschaffung innerhalb von zehn Jahren wieder abgestoßen wird.
Für andere Wirtschaftsgüter - dazu gehören Bitcoins oder auch Kunst - gibt es eine Spekulationsfrist von nur einem Jahr: Erst nach Ablauf von zwölf Monaten muss auf die Verkaufserlöse keine Spekulationssteuer entrichtet werden. Ausnahmen regelt Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bis vor einiger Zeit war auch auf Aktien eine Spekulationssteuer zu entrichten, wenn dieser Zeitraum unterschritten wurde: Jedoch ist die bis dahin geltende Spekulationsfrist zum 1. Januar 2009 abgeschafft worden.
Aktien im Steuerrecht: Infos zum Thema Kapitalertragsteuer
Eine Spekulationssteuer wird also beim Verkauf von Aktien im Jahr 2024 längst nicht mehr fällig. Stattdessen befinden sich Wertpapiere steuerrechtlich im Bereich der Kapitalertragsteuer, umgangssprachlich auch Abgeltungssteuer genannt. So sind Gewinne aus Aktiengeschäften grundsätzlich steuerpflichtig und werden unabhängig der Haltungsdauer wie ausgezahlte Dividenden mit einer Steuer in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert. Zu diesem Spektrum gehören auch gemanagte Fonds sowie Exchange Traded Funds (ETF's), erläutern Fachportale wie Finanztip.de.
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 des EStG) zählen derweil auch Zinserträge aus Festgeldanlagen, wobei es übergeordnet eine Freigrenze gibt. Rechtlich sind die Bestimmungen rund um die Kapitalertragsteuer in Paragraf 32d des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgehalten. Der Clou: Aktien, die vor dem Jahr 2009 erworben wurden, sind beim Abstoßen komplett steuerfrei, wie uns ein Sprecher des Finanzministeriums auf Nachfrage bestätigt. Das bedeutet, es fallen keine Abgaben bei der Veräußerung an. Im Gegenzug werden auch entstandene Verluste von Aktien des betreffenden Zeitraums steuerlich nicht berücksichtigt.