Die Preissteigerungen der vergangenen Jahre schlagen aufs Gemüt: Teilweise explodierende Lebenshaltungskosten bringen viele Menschen an die Belastungsgrenze. In der (Vor-)Weihnachtszeit verstärkt sich der Effekt: Das religiös geprägte Fest ist mit einer erhöhten Kauf- und Konsumlust verbunden, weil man sich und den Liebsten etwas Gutes tun will. Die höheren Ausgaben stellen zwangsläufig eine Belastung für die Geldbeutel und Bankkonten vieler Menschen dar.
Mehr als die Mittelschicht stellt dies Bedürftige mit Anspruch auf Bürgergeld unter Zugzwang, die vor dem Frohen Fest auf jeden Heller achten müssen. Eine Frage, die sich viele Beziehende 2023 erstmalig stellen: Hält das neue Bürgergeld-Gesetz (und Nachfolger von ALG II) eine Beihilfe oder zusätzliches Weihnachtsgeld bereit, um einkommensschwache Personengruppen zu unterstützen?
Bürgergeld und Beihilfe an Weihnachten? Keine Zuschüsse vom Staat
Menschen mit Anspruch auf Sozialleistung müssen mit ihrem Geld gut haushalten, um über die Runden zu kommen. Eine Beihilfe zum Bürgergeld an Weihnachten sieht der deutsche Staat jedoch nicht vor. Denn finanzielle Zuschläge waren weder zu Hartz-IV-Zeiten noch mit der bestehenden Bürgergeld-Regelung in den Gesetzbüchern SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) vorgesehen.
Während Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mancherorts noch Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld überwiesen wird, gewährt die Bundesrepublik den Empfängern von Bürgergeld derartige Zuschüsse nicht. Die Sprecherin eines norddeutschen Jobcenters ließ gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wissen: "(...) Zu gesellschaftlichen beziehungsweise religiösen Ereignissen (Urlaub, Weihnachten etc.) sieht das Bürgergeld keine gesonderte Beihilfe vor."
Weihnachtsgeld und Bürgergeld? Keine Beihilfe zu religiösen Festen
Dass es keine Weihnachtsbeihilfe zum Bürgergeld gibt, hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu tun und weil sonst Nachteile für andere Personengruppen entstehen würden. Auf der Übersichtsseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den Themen Mehrbedarf und einmalige Leistungen ist ebenfalls kein Vermerk bezüglich Extrazahlung für religiöse Festlichkeiten zu finden.
Wer jedoch mit einem zusätzlichen Einkommen sein Bürgergeld aufstocken möchte, sollte darauf achten, dass er bei einem Erhalt von Weihnachtsgeld durch den Arbeitgeber nicht über bestehende Einkommensgrenzen gerät - sonst drohen Abzüge. Unter Umständen erhalten Anspruchsberechtigte eine Inflationsprämie.