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Definition und Bedeutung
Was ist ein Embargo?
Staaten können andere Länder mit einem Handelsembargo belegen. Doch welche Sanktionen gibt es, wer erlässt sie und wen können sie sonst treffen?
Containerschiffe liegen an den Terminals in Waltershof im Hamburger Hafen. Foto: Axel Heimken/dpa       -  Containerschiffe liegen an den Terminals in Waltershof im Hamburger Hafen.
Foto: Axel Heimken/dpa | Containerschiffe liegen an den Terminals in Waltershof im Hamburger Hafen.
Lukas Rameil
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:35 Uhr

Das Wort "Embargo" kommt aus dem Spanischen und lässt sich mit "Beschlagnahmung" übersetzen. Es geht auf die Schiffsfahrt des 18. Jahrhunderts zurück. Damals konnte einer Region oder einem Land großer Schaden zugefügt werden, indem seine Außenhandelsrouten über den wichtigen Seeweg boykottiert wurden. Ein beliebtes Mittel war dabei die Pfändung von Transportschiffen. 

Im 21. Jahrhundert sind Wirtschaftsbeziehungen komplexer geworden, der Begriff Embargo ist daher weiter gefasst. Dennoch gilt ein Embargo auch heute noch als scharfes Schwert der Diplomatie, um Länder oder Personengruppen zu einer bestimmten Handlung zu zwingen oder von weiteren abzuhalten. Doch was genau bezeichnet ein Embargo, wer kann es verhängen und wen kann es treffen?

Was ist ein Embargo?

Als Embargo wird heutzutage allgemein eine Beschränkung des Außenwirtschaftsverkehrs bezeichnet. Es regelt Verbote von Handlungen und Rechtsgeschäften gegenüber bestimmten Ländern, Individuen oder Personengruppen. Unter ein Embargo können folgende Sanktionsmaßnahmen eines staatlichen Akteurs fallen:

  • eine temporäre Beschlagnahmung (z. B. von Waren, Schiffen etc.)
  • Zurückhalten (z. B. fremden Eigentums, fremder Staatsangehöriger)
  • Verbot von Importen und Exporten bestimmter Waren (z. B. Rohstoffe wie Öl oder Gas)

An wen kann sich ein Embargo richten?

In der Regel richten sich Embargos an bestimmte Länder, doch es gibt auch restriktive Maßnahmen, die einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen ins Visier nehmen. Sanktionen gegenüber Gruppierungen und Organisationen können beispielsweise bei der Bekämpfung von Terrorismus verhängt werden.

Personenbezogene Embargovorschriften betreffen dagegen meist den Finanzbereich. Sie bestehen zu weiten Teilen aus dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Darüberhinaus schließt ein Embargo gegenüber einer Person eine Warnung an alle anderen ein, den Gelisteten weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. 

Wer kann ein Embargo verhängen?

Embargos gehen meist auf Beschlüsse internationaler Organisationen zurück, vor allem auf Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN). Grundlage eines Embargos können aber auch OSZE- Beschlüsse sein.

In der EU werden diese Beschlüsse meist im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mittels Verordnungen in Gemeinschaftsrecht und nationales Recht gegossen, um auch strafrechtliche nationale Sanktionen zu ermöglichen.

Welche Embargos gibt es?

  • Ein Totalembargo untersagt jeglichen Handel mit dem sanktionierten Staat
  • Ein Teilembargo bezieht sich nur auf bestimmte Wirtschaftsbereiche
  • Ein Waffenembargo gilt nur für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial

Warum wird ein Embargo verhängt?

Im Regelfall werden heutzutage Embargos als Sanktionsmittel gegen Völkerrechtsverletzungen eingesetzt, um die betreffenden Akteure zu bestimmten Handlungen zu zwingen oder von weiteren abzuhalten.

Welche Embargos gab es in Vergangenheit?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) listet eine Reihe von Ländern, gegen die aktuell ein Handelsembargo vorliegt. Eine Auswahl prominenter Fälle lesen Sie hier:

  • Irak: 1991 veranlassen die Vereinten Nationen wegen der Kuwait-Krise ein 13 Jahre lang anhaltendes Totalembargo gegen Saddam Husseins Diktatur, das erst 2003 und durch ein Teil- und Waffenembargo ersetzt wurde und unter dessen Folgen die Wirtschaft bis heute leidet.
  • Iran: Auch nach den erfolgten Sanktionslockerungen 2016 sind nicht alle Ausfuhren und alle Rechtsgeschäfte in und mit dem Iran erlaubt. Stattdessen greift ein abgestuftes System verbotener und genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte und Handlungen.
  • Libyen: 2016 beschließt die EU ein Waffenembargo gegen den instabilen Staat im Norden Afrikas.
  • Russland: Aufgrund der russischen Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk sowie des Ukraine-Kriegs hat die EU weitreichende Finanz- und Wirtschaftssanktionen erlassen. Ab dem 5. Dezember greift zudem ein Energie-Embargo für Öl aus Russland.

Wie wird die Einhaltung von einem Embargo überprüft?

Die Überwachung von Embargosübernehmen in Deutschland im Rahmen der Zollabfertigung bei Ein- und Ausfuhr die Zollstellen. Das Justizportal des Bundes und der Länder stellt zudem eine Datenbank für die Ermittlung von sanktionierten Personen, Gruppen und Organisationen bereit.

Zollbehörden verfolgen Export- und Zollverstöße strafrechtlich rigoros. Bei einem Embargoverstoß eines Unternehmens muss vor allem der Geschäftsführer mit einer hohen Geld – und Haftstrafe rechnen.

 
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