Wer schnell von A nach B kommen möchte und kein Auto besitzt, steigt gerne aufs Fahrrad oder nutzt einen E-Roller. Beide Gefährte erhöhen die Reisegeschwindigkeit, jedoch auf unterschiedliche Weise. Während man auf dem Rad noch selbst treten muss, fährt ein E-Roller mit einem Elektroantrieb. Für letztere benötigt man ein Kennzeichen, wenn man damit unterwegs sein will, Fahrräder hingegen kommen ohne aus. Warum das so ist und was man beim Kennzeichen beachten sollte - dazu hier ein Überblick.
Fahrräder und E-Roller auf der Straße: Das sagt die Verkehrsordnung
Während für Fahrräder und E-Roller die Straßenverkehrsordnung bindend ist, fällt letzterer zusätzlich in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Sie umfasst "Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h", heißt es darin. Weiter müssen folgende Merkmale erfüllt sein:
- Es muss sich um ein Fahrzeug ohne Sitz oder ein selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz handeln.
- Eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz muss vorhanden sein. So steht es in der Verordnung.
- Die Nenndauerleistung darf höchstens bei 500 Watt liegen.
- Zudem darf das Gefährt gewisse Maße nicht überschreiten und maximal 55 Kilogramm ohne Fahrer wiegen.
Weil die Fahreigenschaften von Elektrokleinstfahrzeugen denen des Fahrrads laut Bundesministerium für Verkehr am ähnlichsten sind, müssen sie durch die Verordnung auch auf Radwegen fahren. Laut ADFC gilt für E-Roller sogar eine strengere Radwegbenutzungspflicht als für herkömmliche Fahrräder, denn: "Nur wenn Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fehlen, dürfen sie auf Fahrbahnen und in verkehrsberuhigten Bereichen fahren."
Weil Fahrräder als Fahrzeuge gelten, wird auch jeder Radfahrer zum Fahrzeugführer, schreibt der ADFC. Es gelten zunächst also die allgemeinen Regeln für den Fahrzeugverkehr. Weitere Vorschriften für Fahrräder regelt die Straßenverkehrsordnung, an die sich Radler ebenfalls halten müssen.
Für Elektrofahrräder gilt übrigens: Sie sind dem Fahrrad gleichgestellt - im Gegensatz zu Elektrokleinstfahrzeugen.
E-Roller brauchen eine Versicherung: Darum haben sie ein Kennzeichen
Aus der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die auch für E-Roller gilt, ergibt sich die Pflicht für eine gültige Versicherungsplakette. Andernfalls darf der E-Roller nicht in Betrieb genommen werden, lautet es in der Verordnung. Die Versicherungsplakette dient gleichzeitig als Kennzeichen für den E-Roller und wird an dessen Rückseite angebracht. Man sollte beachten:
- Das Kennzeichen muss jedes Jahr getauscht werden.
- Die Farbe der Plaketten wechselt jährlich.
- Ein Versicherungsjahr beginnt laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am ersten März. Erhältlich sind die Kennzeichen für das Folgejahr meist schon ab Februar.
Wer sich nicht an diese Regelungen zur Haftpflichtversicherung hält und ohne Kennzeichen unterwegs ist, riskiert hohe Bußgelder und muss im Falle eines Unfalls oft selbst in die Tasche greifen.