Das Thema Pflege kommt in Deutschland vergleichsweise selten auf den Tisch. Allerdings scheint es angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung zunehmend an Bedeutung zu gewinnen. Die Zahl der Pflegefälle stieg sprunghaft an.
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bieten sich dabei verschiedene Optionen, um Unterstützung zu bekommen. Diese Leistungen hängen oft vom Pflegegrad ab, in den die Person eingestuft wurde. Hinsichtlich des Pflegegelds kam jüngst die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung auf.
Während die Zahl der Betten in den Pflegeheimen und der Pflegekräfte allgemein durchgehend knapp bemessen ist, werden viele Menschen in Deutschland von Angehörigen gepflegt. Alternativ machen aber auch sogenannte Pflege-WGs von sich reden.
Pflege in Deutschland: Berlin hat jetzt Anlaufstelle für Vertrauenspersonen
Allein in Berlin wurden im Jahr 2023 mehr als 6200 pflegebedürftige Menschen in 775 Pflege-Wohngemeinschaften versorgt. Dies geht aus einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hervor, die mit dem Schreiben über den Startschuss der Vertrauensstelle für Pflege-Wohngemeinschaften – also Pflege-WGs – informierte.
Unter der Trägerschaft des Vereins für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter (SWA e.V.) hat die Vertrauensstelle "Wohnen Pflege Gemeinschaft – für gelebte Selbstbestimmung durch Sozialraumintegration und Teilhabe" ihre Arbeit aufgenommen. Sie versorgt Pflege-WGs und Interessierte mit Informationen zum Thema "Vertrauensperson" und ist auch eine Anlaufstelle für Menschen, die Vertrauensperson werden wollen.
"Auch wenn Menschen pflegebedürftig sind, brauchen sie Menschen, die ihnen zuhören, Verständnis zeigen und sich für ihre Anliegen einsetzen. Pflege-Wohngemeinschaften sind Orte, in denen das gut gelingen kann", wird Ina Czyborra (SPD), seit April 2023 Pflegesenatorin von Berlin, zitiert.
Vertrauensperson in der Pflege: Mehr als nur Ansprechpartner für Pflege-WG-Einwohner
Die Vertrauenspersonen sollen dabei helfen, soziale Aktivitäten zu fördern und die Wohngemeinschaft mit der Nachbarschaft zu vernetzen. Zudem sollen sie den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflege-WGs als weitere Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dass die Vertrauenspersonen die Interessen und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen besser kennenlernen und sich so für diese einsetzen können.
Im Berliner Wohnteilhabegesetz (WTG) wird unter anderem festgelegt, dass Vertrauenspersonen in den Bewohnerbeirat einer Einrichtung gewählt werden können, zu Versammlungen hinzugezogen werden können, von Einrichtungsträgern in das Alltagsleben in der Wohnform einzubeziehen sind oder bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde befragt werden können.