Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich auf den meisten Straßen an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Dafür gibt es viele Gründe: Beispielsweise verbraucht schnelles Fahren deutlich mehr Sprit und ist damit umweltschädlicher. Aber auch die Sicherheit ist an die Geschwindigkeit des Autos gekoppelt. Wer sich nicht ans Tempolimit hält und das Gaspedal zu weit darüber hinaus betätigt, kann dabei erwischt werden. Und dann drohen nicht nur Geldstrafen und Punkte in Flensburg: Eine weitere Maßnahme bei zu schnellem Fahren ist das Fahrverbot. Aber wie schnell über dem Tempolimit muss man dafür mit dem Auto in den Blitzer oder die Radarfalle fahren? Und wie lange bleibt der Lappen dann weg? Hier erfahren Sie mehr.
Zu schnell gefahren: Was ist das Fahrverbot?
Das Fahrverbot ist ein im Normalfall auf ein bis drei Monate beschränkter Verlust der Fahrberechtigung. Laut ADAC kann aber auch ein strafrechtliches Fahrverbot für bis zu sechs Monate gelten. Wichtig ist der Unterschied zur sogenannten Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs auf Dauer entzogen wird.
Der Führerschein muss bei einem Fahrverbot amtlich verwahrt werden, erklärt das Magazin Auto Motor und Sport. Er muss dann beispielsweise bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, abgegeben werden. Auch bei der zuständigen Polizeidienststelle kann der Führerschein verwahrt werden. Doch Achtung: Die Abgabe des Führerscheins bei der Polizei ist nicht in jedem Bundesland möglich. Der Führerschein kann dann zum Beispiel per Post gesandt oder persönlich zur amtlichen Verwahrung gebracht werden.
Mit dem Auto zu schnell: Ab wie viel Kilometern pro Stunde droht ein Fahrverbot?
Klar ist: Man braucht nicht mal das schnellste Auto der Welt, das 500 km/h fahren kann, um wegen Rasens den Führerschein zu verlieren. Die Strafen bei zu hoher Geschwindigkeit sind im Bußgeldkatalog festgehalten. Im Jahr 2024 gilt noch immer der erneuerte Bußgeldkatalog von 2021. Er sieht für besonders gravierende Verkehrsverstöße eine Geldbuße, Punkte und eben auch ein Fahrverbot vor. Eine Rolle spielt dabei, ob innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell gefahren wurde.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt im aktuellen Bußgeldkatalog:
- 26 bis 30 km/h über dem Tempolimit: ein Monat Fahrverbot und 235 Euro Bußgeld
- 31 bis 40 km/h über dem Tempolimit: ein Monat Fahrverbot und 340 Euro Bußgeld
- 41 bis 50 km/h über dem Tempolimit: zwei Monate Fahrverbot und 560 Euro Bußgeld
- 51 bis 60 km/h über dem Tempolimit: drei Monate Fahrverbot und 700 Euro Bußgeld
- Mehr als 60 km/h über dem Tempolimit: drei Monate Fahrverbot und 800 Euro Bußgeld
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt aktuellen Bußgeldkatalog:
- 26 bis 30 km/h über dem Tempolimit: kein Fahrverbot, aber 175 Euro Bußgeld
- 31 bis 40 km/h über dem Tempolimit: ein Monat Fahrverbot und 255 Euro Bußgeld
- 41 bis 50 km/h über dem Tempolimit: ein Monat Fahrverbot und 480 Euro Bußgeld
- 51 bis 60 km/h über dem Tempolimit: zwei Monate Fahrverbot und 600 Euro Bußgeld
- Mehr als 60 km/h über dem Tempolimit: drei Monate Fahrverbot und 700 Euro Bußgeld
Wichtig: Beim internationalen Führerschein gelten wieder andere Gesetze und Grenzwerte.
Zu schnell unterwegs: Beispiele für Fahrverbote
Die Höchstgeschwindigkeit innerorts im Normalfall 50 km/h. Wer beispielsweise mit 75 km/h geblitzt wird, fällt noch nicht in die Kategorie, in der ein Fahrverbot droht. Trotzdem sind dann 175 Euro fällig. Anders ist es, wenn die Geschwindigkeit bei 76 km/h war - dann wird es teurer und ein Fahrverbot kommt dazu. In einem Ort zeigt oftmals ein anderes Verkehrsschild eine geringere Geschwindigkeit als Limit an, zum Beispiel in den Tempo-30-Zonen. Hier droht ab 56 km/h schon ein Fahrverbot.
Außerorts gilt für Pkw eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Da droht ab 131 km/h ein Fahrverbot. Aber auch außerorts gibt es niedrigere Limits. Und auch auf Autobahnen gibt es oft streckenweise ein Tempolimit. Zudem: Im Bußgeldkatalog wird betont, dass die Regelsätze und Fahrverbote auch bei Überschreiten der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 Meter durch Nebel, Schneefall oder Regen gilt. Bei einem Autobahn-Schild wie "80 bei Nässe" droht bei 111 km/h also auch schon ein Fahrverbot, wenn Nässe herrscht.
Und Achtung: Auch für andere Verstöße wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse oder die Bedienung eines Handys am Steuer können zu Fahrverboten führen. Und in einem europäischen Land kann Rasen jetzt in mehrfacher Hinsicht teuer werden: Unter anderem kann dort das Auto beschlagnahmt werden.
Wann und wie lange gilt das Fahrverbot?
Ein Fahrverbot von einem Monat dauert exakt einen Kalendermonat. Die Frist wird taggenau berechnet, richtet sich also nach dem Tagesdatum. Der ADAC nennt Beispiel: Wer am 6. Dezember seinen Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben hat, dürfe demnach am 6. Januar wieder fahren. Das Fahrverbot dauerte dann 31 Tage, weil der Dezember so viele Tage hat. Deshalb rät der ADAC dazu, das Fahrverbot im Februar anzutreten, da er mit 28 (in Schaltjahren 29) Tagen der kürzeste Monat ist.
Denn: Der Führerschein muss erst dann abgegeben werden, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das ist der Fall, wenn die im Bußgeldbescheid gewährte Einspruchsfrist von zwei Wochen nicht genutzt wurde.
Wer Ersttäter ist oder in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot bekommen hat, darf den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen - zumindest innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids. In diesem Fall muss der Führerschein laut dem Regierungspräsidium Karlsruhe spätestens vier Monate nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde, in Verwahrung gehen. Autofahrer können die Fahrverbotsfrist innerhalb dieses Zeitrahmens selbst wählen, so das Regierungspräsidium.
Für Wiederholungstäter - also solche, die in den 24 Monaten zuvor bereits ein Fahrverbot kassiert haben - wird der Zeitraum für das Fahrverbot vorgeschrieben: Dann ist das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam und der Führerschein muss von da an abgegeben werden.
Übrigens: Eine besondere Black-Box im Auto ist ab Juli 2024 Pflicht. Dahinter steckt ein verkehrspolitisches Gesetz der EU.