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Neue Regelungen
Mehr Lohn: Das sind die neuen Gesetze im Januar 2024
In vielen Bereichen des alltäglichen Lebens ändert sich die Gesetzeslage zu Beginn des Jahres 2024. Welche neuen Gesetze treten im Januar in Kraft?
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Foto: Kay Nietfeld, dpa | Im Januar 2024 kommen auf die deutschen Bürger neue Gesetze zu, die im Bundestag beschlossen wurden.
Lorenzo Gavarini
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:35 Uhr

Neues Jahr, neue Gesetze. Wie es häufig der Fall ist, treten zu Beginn eines Jahres neue Gesetze in Kraft, die im vergangenen Jahr oder vielleicht sogar noch früher von den Gesetzgebern beschlossen wurden. Das ist auch im nächsten Jahr der Fall. Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Gesetze gelten, in allen möglichen Bereichen des Lebens. Die Bundesregierung gibt auf ihrer Website eine Übersicht.

Neue Gesetze 2024: Für wen gibt es mehr Lohn?

In der Arbeitspolitik hat sich einiges in letzter Zeit getan, weshalb zum 1. Januar 2024 hier einige neue Gesetze in Kraft treten werden. Es handelt sich um die folgenden Gesetze:

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn war seit dem 1. Oktober 2022 bei zwölf Euro brutto pro Stunde gelegen. Im kommenden Jahr wird der Mindestlohn stufenweise erhöht werden, zunächst auf 12,41 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2024 und dann auf 12,84 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2025. Auch in der Pflege steigt somit der Mindestlohn.

Höhere Minijob Löhne

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Minijobber mehr verdienen als bisher. Das hängt mit der Mindestlohnerhöhung zusammen. Bei einem aktuellen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde, dürften Minijobber im Monat nicht mehr als 520 Euro verdienen. Mit dem gestiegenen Mindestlohn steigt auch die Obergrenze für Minijob-Verdienste, auf 538 Euro im Monat. Dadurch können Minijobber weiterhin zehn Stunden in der Woche arbeiten.

Übrigens: Auch für Rentner kann es sich lohnen, einen Minijob zu haben.

Sorgfaltspflicht auch für Unternehmen mit 1000 Beschäftigten

Unternehmen müssen darauf achten, dass Menschenrechte in globalen Lieferketten eingehalten werden, wie das Lieferkettengesetz vorschreibt. Vielerorts wird Kinderarbeit eingesetzt, unfaire oder gar keine Löhne bezahlt oder die Umwelt verschmutzt. Die Zusammenarbeit mit solchen Unternehmen soll durch das Lieferkettengesetz verboten werden.

Bisher galt die Regelung nur für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Regelung jetzt auch auf Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten ausgeweitet. Mehr Details zu dem Lieferkettengesetz finden sich auf der Website der Bundesregierung.

Soziales: Was ändert sich ab dem 1. Januar 2024?

Auch im Sozialbereich tut sich viel zum neuen Jahr 2024. Die folgenden Gesetzesänderungen stehen an:

Erhöhung des Bürgergeldes

Die wahrscheinlich größte Veränderung ist die Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes, die zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt und alle Bürgergeld-Bezieher betrifft. Statt bisher 502 Euro monatlich, wird der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene auf 563 Euro erhöht. Besonders von Seiten der Unionsparteien trifft diese Gesetzesänderung auf Kritik, da sie erhöhte Sozialausgaben des Staates bedeutet.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen

Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen. Diese Erhöhung findet jedes Jahr statt, da die Grenzwerte an die Einkommensentwicklung angepasst werden und somit jedes Jahr etwas angehoben werden. Damit soll die soziale Absicherung stabil gehalten werden.

In den gesetzlichen Krankenversicherungen steigen die Beitragsbemessungsgrenzen laut der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5175 Euro im Monat. Im Jahr 2023 lagen die Grenzwerte noch bei 59.850 Euro jährlich beziehungsweise 4987,50 Euro monatlich.

Bei der allgemeinen Rentenversicherung wird unterschieden zwischen den neuen und alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 7450 Euro im Monat, 2023 waren es 7100 Euro im Monat. In den alten Bundesländern steigt die Grenze von vormals 7300 Euro im Monat auf 7550 Euro im Monat.

Ein höheres Renteneintrittsalter hat Bundeskanzler Olaf Scholz allerdings ausgeschlossen.

E-Rezepte und Kinderkrankentage: Was ändert sich 2024 im Gesundheitsbereich?

Im Gesundheitsbereich gibt es auch einige Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Eine Übersicht:

Weniger Kinderkrankentage

Kinderkrankentage können Eltern nehmen, wenn ihre Kinder krank sind und sie deshalb nicht arbeiten können, sondern sich um die Kinder kümmern müssen. In dieser Zeit können die Eltern Kinderkrankengeld beantragen – sofern sowohl sie als auch die Kinder gesetzlich versichert sind. Dann erhalten die Arbeitnehmer für die Zeit, in der sie eigentlich hätten arbeiten können, in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wie die Bundesregierung versichert.

Während Corona waren die Kinderkrankentage noch bei 30 im Jahr, für Alleinerziehende sogar 60 im Jahr pro gesetzlich krankenversichertem Kind gelegen. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt diese Anzahl auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil. Das liegt daran, dass die Corona-Zahlen zurückgehen und die Kinder nicht mehr so häufig krank sind wie in den vergangenen Jahren. Vor Corona lagen die Kinderkrankentage allerdings bei zehn, so gesehen findet also eine Erhöhung statt.

Ab jetzt nur noch E-Rezepte

Ab dem 1. Januar 2024 sind Rezepte in Papierform Geschichte. Ab dann erhalten gesetzlich Versicherte ihre Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente nur noch in elektronischer Form, als sogenanntes E-Rezept. Diese Rezepte können dann bei der Apotheke entweder mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder ausgedruckt eingelöst werden.

Bessere Pflegebedingungen? Das kommt 2024

In der Pflege, wo seit Jahren die schlechte Situation bemängelt wird, gibt es auch einige Gesetzesänderungen:

Mehr Geld für Pflege

Ab dem 1. Januar 2024 steigen das Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent. Anstatt wie zuvor einen Einmalanspruch zu haben, haben Personen, die Angehörige pflegen jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage. Zudem tritt für einige Pflegebedürftige das Entlastungsbudget bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege am 1. Januar 2024 schon vorzeitig in Kraft.

Wer pflegebedürftig und in einer vollstationären Pflegeeinrichtungen ist, erhält außerdem von den Pflegekassen mehr Unterstützung. Wer bis zu zwölf Monate in einer vollstationären Pflegeeinrichtungen ist, erhält statt fünf Prozent ab jetzt 15 Prozent der pflegebedingten Aufwendungen von der Pflegeversicherung erstattet. Bei bis zu zwei Jahren sind es 30 statt 25 Prozent, bei drei Jahren 50 statt 45 Prozent und bei mehr als drei Jahren 75 statt 70 Prozent, wie die Bundesregierung aufschlüsselt.

Übrigens: Das Pflegegeld zählt in manchen Fällen als Einkommen zur Rente.

Pflegestudium soll attraktiver werden

Um mehr Anreize zu schaffen für Personen, ein Pflegestudium anzugehen, sollen Pflegestudierende eine "angemessene Ausbildungsvergütung" erhalten, wie die Bundesregierung es auf ihrer Website nennt. Wie hoch diese Vergütung sein wird ist nicht klar. Außerdem sollen ausländische Pflegeabschlüsse besser anerkannt werden. Dazu hatte es in der Vergangenheit häufiger Kritik gegeben.

Was ändert sich 2024 bei den Heizungen?

In der Energiepolitik tritt ein Gesetz in Kraft, das im vergangenen Jahr heiß diskutiert wurde:

Klimafreundliche Heizungen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen die meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie haben. Anders als bisher geplant, dürfen bereits eingebaute Gas- und Ölheizungen weiter eingesetzt werden. Auch wenn sie kaputt gehen, dürfen sie repariert werden. Gleichzeitig sollen Anreize geschaffen werden, auf alternative Heizformen umzusteigen. Eine Grundförderung soll 30 Prozent der Kosten eines Umtauschs übernehmen, weitere Förderungsoptionen listet die Bundesregierung auf ihrer Website auf.

Steuern: Werden sie 2024 erhöht?

Auch in der Steuergesetzgebung ändert sich etwas im Jahr 2024. Besonders die folgende Änderung ist wichtig:

Höherer Grundfreibetrag

Mit dem 1. Januar 2024 gilt ein neuer Grundfreibetrag beim Einkommen. Er wird um 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Das geschieht im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls, auf 6612 Euro.

Übrigens: Auch bei der Rente gilt ab 2024 ein neuer Grundfreibetrag.

Was plant die Bundesregierung zum Thema Migration im Jahr 2024?

In den letzten Monaten hatte es teils hitzige Debatten zum Thema Migration gegeben. Die folgenden Änderungen treten Anfang des Jahres in Kraft:

Mehr sichere Herkunftsstaaten

Um Abschiebungen für Menschen, die aus diesen Ländern nach Deutschland migrieren zu erleichtern, gelten ab dem 1. Januar 2024 die Republik Moldau und Georgien als sichere Herkunftsländer.

Landwirtschaft und Umweltschutz: Das kommt 2024

In den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz und Verkehr ändert sich mit Beginn des Jahres 2024 einiges. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Strengere Regeln beim Kükentöten

Lange Zeit war in der Tierhaltung das Töten besonders männlicher Küken Praxis. Seit 2022 ist das Töten von sogenannten Eintagsküken bereits verboten. Ab dem 1. Januar 2024 wird dieses Gesetz jetzt ausgeweitet auf Hühnerembryonen. Ab dem 13. Bebrütungstag ist das nun auch verboten.

Glyphosat

Ebenfalls ein vieldiskutiertes Thema ist der Einsatz des weitverbreiteten Herbizids Glyphosat. Eigentlich sollte es laut EU-Regelungen ab dem Jahr 2024 verboten sein, den Giftstoff zu verbieten. Diese Frist wurde jetzt allerdings auf EU-Ebene um zehn Jahre verlängert, erst ab 2034 soll es endgültig vom Markt genommen werden. Somit ist auch in Deutschland ab dem 1. Januar 2024 weiterhin der Einsatz des Herbizids möglich, wenn auch mit einigen Einschränkungen, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erklärt.

Einwegpfand

Das Einwegpfand wird ab dem 1. Januar 2024 erweitert. Ab dann gilt dieses auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen. Das Pfand wird 25 Cent oder mehr betragen. Das Pfand auf andere Produkte wird außerdem teilweise erhöht.

Übrigens: Auch für Weintrinker hat sich etwas geändert. Ein neues Gesetz ist am 8. Dezember in Kraft getreten.

 
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