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Gesetze
Neue Gesetze im Dezember: Kennzeichnung auf Weinflaschen - Wie viele Kalorien hat ein Glas?
Zum Jahresende kommen einige Änderungen und neue Gesetze auf Verbraucher zu. Diese betreffen unter anderem die Energiepreise, Pflegekräfte, Wein und Bahnverbindungen.
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Foto: Rolf Haid, dpa (Symbolbild) | Auf dem Etikett von Weinflaschen gibt es ab Dezember mehr Informationen zu lesen.
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 15.07.2024 17:40 Uhr

Zum letzten Monat des Jahres 2023 ändert sich für Verbraucher in Deutschland noch mal eine ganze Menge. Manche Neuerungen sind zwar vermutlich nur für kleinere Personengruppen und spezielle Berufe relevant, andere betreffen viele Menschen. Grund dafür sind neue Gesetze oder Änderungen und Neuerungen von einzelnen Unternehmen. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die neuen Regeln im Dezember.

Neue Gesetze im Dezember 2023: Steuer für Aufsitzrasenmäher

Diese neue Regelung wird zwar im möglicherweise verschneiten Dezember nicht gleich spürbar sein, und später auch nur für diejenigen, die ihren Rasen mit einem Aufsitzrasenmäher mähen: Denn für diesen werden künftig Steuern fällig, falls man mit dem Rasenmäher auf einem öffentlichen Weg fährt. Wer den selbstfahrenden Mäher auf dem eingezäunten heimischen Garten bewegt, muss nicht mit einer höheren Rechnung vom Versicherer rechnen.

Betroffen sind alle Fahrzeuge, die zwischen sechs und 20 Kilometer die Stunde fahren - sie unterliegen laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) ab Dezember 2023 der Haftpflicht oder der KFZ-Haftpflicht. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die weitgehend bis zum 23. Dezember 2023 umgesetzt werden muss.

Neue Gesetze im Dezember 2023: Neue Angaben auf Weinflaschen-Etiketten

Wer ab Dezember beim Einkaufen im Weinregal aufmerksam die Flaschen betrachtet, wird dort möglicherweise neue Informationen finden. Das Wein-Magazin Falstaff erklärt: "Ab dem 8. Dezember 2023 muss jeder Weinerzeuger, der ein EU-Land beliefern möchte, sicherstellen, dass seine Etiketten einer Reihe komplexer neuer Vorschriften entsprechen." Winzer müssen ab Dezember 2023 auf den Weinflaschen vermerken, wie viel Kalorien ein Glas Wein hat und welche Nährwerte darin stecken. Auch eine Zutatenliste für den Wein muss für den Verbraucher einsehbar sein. Als Stichtag gilt der 8. Dezember.

Sogenannte E-Labels sind dabei möglich, bei denen die Kunden die Informationen online abrufen können. Die Etikettenverordnung sorgt aber bei Herstellern für mancherlei Schwierigkeiten - vor allem bei kleinen Weinbaubetrieben. Für die stellen sich laut Falstaff vor allem zwei Fragen: "Wie kann man diese Daten erfassen und wie kann man sie auf ein vernünftig bemessenes Rückenetikett bringen?"

Übrigens: Auch über mögliche Alkohol-Warnhinweise auf Weinflaschen wird immer wieder kontrovers diskutiert.

Neue Gesetze im Dezember 2023: Jahresvignetten für 2024 in Österreich und Schweiz gelten früher

Wer öfter mit dem Auto in das deutschsprachige Ausland fährt, kann im Dezember 2023 möglicherweise sparen: Sowohl in der Schweiz als auch in Österreich gelten die Jahresvignetten 2024 für die Autobahn bereits im letzten Monat von 2023. Die österreichischen Behörden erklären, dass die Jahresvignette für ein Kalenderjahr gilt, sie dürfe aber ab 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres verwendet werden.

Das gelte für die E-Vignette als auch für die Klebevignette, die 2024 in der Farbe "Sonnengelb" erscheint. Auch die Vignette in der Schweiz gilt in diesem Zeitraum, wie die Schweizer Behörden bestätigen. Wer also für das kommende Jahr eine Vignette kauft, kann noch dieses Jahr zum Beispiel über die Weihnachtsfeiertage nach Österreich oder in die Schweiz fahren, ohne für die Autobahnfahrt zusätzliche Franken oder Euros hinblättern zu müssen.

Neue Gesetze im Dezember 2023: Inaktive Google-Konten werden gelöscht

Wer ein Google-Konto hat, dieses aber bereits schon länger nicht mehr benutzt hat, sollte möglichst schnell handeln. Sonst wird die E-Mail-Adresse inklusive dem zugehörigem Konto unwiederbringlich gelöscht. Das Unternehmen will inaktive Gmail-Adressen ab Dezember 2023 schrittweise einstellen - aus Sicherheitsgründen, wie das Unternehmen erklärt. Inaktive Konten seien häufig nicht über eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert. Das mache sie anfällig für den Missbrauch durch Cyberkriminelle, teilt das Unternehmen mit.

Betroffen sind Accounts, die seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in Benutzung waren. Diese Postfächer werden im Vorfeld per E-Mail benachrichtigt. Wer die restlose Löschung des Gmail-Accounts verhindern will, kann dieses noch bis Dezember 2023 tun. Dazu genügt es laut Google, sich in das Konto einzuloggen und es kurz zu nutzen - zum Beispiel indem man eine Mail schreibt oder ein Youtube-Video im eingeloggten Zustand abspielt.

Die vollständige Löschung des Kontos führt neben dem Verlust der Gmail-Adresse auch zur Entfernung aller Google-Workspace-Inhalte. Betroffen sind somit auch Daten auf Google Drive, der Google Kalender oder Medien in Google Fotos. Schul- und Firmenkonten sind laut Google von der automatischen Löschung ausgenommen.

Neue Gesetze im Dezember 2023: Mindestlohn in der Pflege steigt

Über mehr Geld ab Dezember können sich Pflegekräfte freuen, die mit dem Pflegemindestlohn entlohnt werden. Denn dieser steigt laut Mitteilung der Bundesregierung zum 1. Dezember. Pflegehilfskräfte, die derzeit 13,90 Euro bekommen, verdienen dann 14,15 Euro pro Stunde. Qualifizierte Pflegehilfskräfte kriegen statt 14,90 Euro künftig 15,25 Euro. Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn von 17,65 Euro auf 18,25 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt wie zum Beispiel in Privathaushalten, gilt laut Bundesregierung der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde. Dieser wird aber ebenfalls angehoben - und zwar bereits am 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Neue Gesetze im Dezember 2023: Winterfahrplan bei der Bahn

Die Züge der Deutsche Bahn fahren ab 10. Dezember im Winterfahrplan - und der enthält viele neue Verbindungen. Vor allem auf den Strecken zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie zwischen Berlin und München will der Konzern das Angebot im Fernverkehr aufstocken, wie die Bahn mitteilt. Die störanfällige Zugteilung im nordrhein-westfälischen Hamm fällt zudem nur noch halb so oft an wie bisher. Verspätungen werden dadurch nicht vermieden: "Auch 2024 werden wir unsere Fahrgäste um etwas mehr Geduld bitten müssen, als ihnen und uns lieb ist", sagte Bahnvorstand Michael Peterson der Deutschen Presseagentur (dpa). "Aber wir werden im kommenden Jahr mit der Generalsanierung des Schienennetzes beginnen." Zudem müssen sich die Bahnkunden auf höhere Preise einstellen.

Wer gerne mit dem Nachtzug unterwegs ist, kann ab Dezember bequem zwei neue Verbindungen von Berlin in europäische Metropolen nutzen: Ab Dezember betreiben die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) eine Nightjet-Verbindung zwischen Berlin und Paris sowie zwischen Berlin und Brüssel. Das Angebot gibt es zunächst drei Mal pro Woche, ab Ende kommenden Jahres dann täglich.

Neue Gesetze im Dezember 2023: Lkw-Maut wird teurer

In den Jahren 2023 und 2024 gibt es zahlreiche Änderungen in Bezug auf die Lkw-Maut in Deutschland. Eine davon greift am 1. Dezember 2023: Von da an werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt: Die Lkw-Maut wird nach Beschluss der Bundesregierung an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt – wie es im Koalitionsvertrag vereinbart war. Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 Euro fällig. So soll der Umstieg auf klimaneutrale Antriebe beschleunigt werden, heißt es von der Bundesregierung. Vertreter der Logistikbranche warnten vor der Maut-Erhöhung. Gerade für kleine mittelständische Betriebe sei es nicht ohne weiteres möglich, die Mehrkosten an die Auftraggeber weiterzugeben, so etwa Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher beim Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Viele dächten daher über die Betriebsaufgabe nach. Außerdem droht die Maut-Erhöhung sich auch auf das Einkaufen im Supermarkt auszuwirken.

 
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