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Fernsehen
TV-Änderung: Müssen Millionen Menschen künftig mehr zahlen?
Die Politik hat die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren beschlossen. Worauf Kabel-Nutzer nun achten müssen.
Fernsehen.jpg       -  Eine Änderung beim Kabelfernsehen trifft bald Millionen von Haushalten. Höhere Kosten für Kabelverträge sind die Folge.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Eine Änderung beim Kabelfernsehen trifft bald Millionen von Haushalten. Höhere Kosten für Kabelverträge sind die Folge.
David Holzapfel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:14 Uhr

Das Kabelfernsehen war vor mehr 40 Jahren eine große Neuerung. Menschen sahen nicht mehr nur drei bis fünf Programme, sondern konnten mit dem Kabelanschluss fortan bis zu 30 analoge Fernsehprogramme empfangen. Heute schauen und streamen viele Menschen über das Internet. Ihren Kabelanschluss müssen sie dennoch zahlen. Das soll ich nun ändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs im Überblick.

Nebenkostenprivileg: Was ist das überhaupt?

Das Nebenkostenprivileg sorgt dafür, dass Menschen, die in einem Mehrparteienhaus zur Miete wohnen, ihre Kosten für den Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung umlegen können. Hauseigentümer haben laut der Verbraucherzentrale oft Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen. Die einzelnen Mieter zahlen die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter. Der leitet das Geld dann weiter.

TV-Änderung: Warum wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Die kurze Antwort: Es ist nicht mehr zeitgemäß. Mittlerweile läuft die Fernsehübertragung oft digital und über neue Verbreitungswege, etwa über das Internet. Ein Wechsel zu diesen neuen Angeboten ist für viele aber nicht reizvoll, denn: Der Kabelanschluss muss trotzdem über die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden. Im Zweifel muss man also zweimal zahlen. Das soll sich der Verbraucherzentrale zufolge mit der Abschaffung ändern.

Wann tritt die Änderung bei den Kabelgebühren in Kraft?

Die Streichung des Nebenkostenprivilegs sei im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erfolgt, schreibt die Verbraucherzentrale. Diese trat demnach bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft. Aber: Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Bis dahin müssen Menschen, die weiterhin einen Kabelanschluss nutzen wollen, einen Vertrag mit einem lokalen Kabelanbieter abschließen.

Welche Auswirkungen haben die Änderungen für TV-Nutzer?

Die Verbraucherpreise für den Kabelanschluss werden nach Schätzungen der Verbraucherzentrale langfristig sinken. Schon heute könne man sich in vielen Bereichen den Anbieter aussuchen. Sei es beim Strom, Gas oder beim Mobilfunk. Mehr Wettbewerb belebe das Geschäft - und senke auf Dauer damit die Preise.

Wir der Kabelanschluss damit teurer?

Kabelverbände und -netzbetreiber sprachen sich deutlich gegen die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs aus. Sie dürften dadurch einige Kunden verlieren, denn von den zahlreichen Kabelanschlüssen in größeren Wohneinheiten, die sie bisher auf Jahrzehnte hin vertraglich sicher hatten, könnten zahlreiche gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale ordnet ein: Realistisch gesehen werde sich der Kabelanschluss anfangs zwar leicht verteuern, aber diese Erhöhung werde sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale im Bereich von maximal zwei bis drei Euro pro Monat bewegen. Der Preis für einen Einzelnutzungsvertrag liege dann bei rund acht bis zehn Euro pro Monat.

Übrigens: Seit März 2023 können Fernsehfans drei neue TV-Sender kostenlos empfangen. Einen Fernsehsender hingegen gibt es bald nicht mehr.

 
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