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Urlaub
Türkei-Urlaub: Touristen müssen dieses Verbot unbedingt kennen
Manche Dinge, die in Deutschland üblich sind, sind im Ausland verboten. Worauf Sie im Türkei-Urlaub achten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.
Türkei Urlaub.jpg       -  Reisende müssen sich an die Gepflogenheiten des Ziellandes anpassen.
Foto: Christoph Schmidt, picture alliance, dpa (Symbolbild) | Reisende müssen sich an die Gepflogenheiten des Ziellandes anpassen.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:36 Uhr

Wer in den Urlaub fährt, sollte sich im Vorhinein über die Sitten, Gebräuche und auch eventuelle Verbote des Ziellandes informieren. Denn nicht überall sind Dinge, die in Deutschland alltäglich sind, gern gesehen oder Usus.

Die Türkei ist eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Doch wer die Kultur und das Leben vor Ort besser kennenlernen möchte, sollte einige kulturelle Gepflogenheiten und auch Verbote beachten. Welche genau, lesen Sie in diesem Artikel.

Urlaub in der Türkei: Worauf muss man achten?

Wer nicht gerade in den Metropolen Istanbul oder Antalya oder in Touristengebieten unterwegs ist, sollte sich mit öffentlichen Zärtlichkeiten zurückhalten. Wie reisereporter.de schreibt, ist das Küssen in der Öffentlichkeit zwar nicht per se verboten, doch es wird mancherorts als "anstößig" betrachtet.

Touristinnen und Touristen sollten sich außerhalb der Touristengebiete auch nicht zu freizügig kleiden, sondern an die örtlichen Gepflogenheiten anpassen, schreibt das Auswärtige Amt. Wer eine Moschee besuchen will, sollte darauf achten, dass Schultern, Beine und Arme bedeckt sind. Dies gilt für alle Personen.

Urlaub in der Türkei: Darf man in der Öffentlichkeit Alkohol trinken?

Wie das Portal reisereporter.de schreibt, ist das Alkohol trinken auf öffentlichen Plätzen in der Türkei seit dem 9. September 2013 verboten. Das gilt auch für Parks.

Wer in der Gaststätte oder in einem Hotel ein Bier oder andere alkoholischen Getränke trinken möchte, muss sich jedoch keine Sorgen machen. Dort ist es weiterhin erlaubt.

Wie das Auswärtige Amt schreibt, gibt es während des Ramadan außerhalb der Touristengebiete Einschränkungen. Diese betreffen das Essen, Trinken und Rauchen tagsüber in der Öffentlichkeit - also vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang.

 
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