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Tierwelt
Darf man Haustiere im Garten bestatten?
Wenn das Leben des geliebten Haustiers endet, stehen die Besitzer vor der Frage, wie ihm die letzte Ehre erwiesen werden kann. Doch sind Bestattungen im Garten überhaupt möglich?
Tiergrab.jpeg       -  Trauer ums Tier: Nach ihrem Tod können die geliebten Weggefährten auch im eigenen Garten beerdigt werden.
Foto: Markus Hibbeler, dpa-tmn | Trauer ums Tier: Nach ihrem Tod können die geliebten Weggefährten auch im eigenen Garten beerdigt werden.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:23 Uhr

Ob Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen, Wellensittich, Papagei oder auch Vogelspinne, Natter, Python oder Schildkröte – Haustiere bereichern das Leben und werden nicht selten als vollwertiges Familienmitglied anerkannt. Umso größer ist die Trauer, wenn das Tier einmal stirbt. Ob an Altersschwäche, einer schweren Krankheit oder völlig aus dem Nichts, vielleicht infolge eines Unfalls.

Dann heißt es Abschied nehmen von einem liebgewonnenen Weggefährten, der auch in schwierigen Zeiten immer greifbar war. Aber wie weit müssen sich die Wege trennen, wenn die Zeit einmal gekommen ist? Das Schicksal zugeschlagen hat? Darf das Haustier sogar auf dem eigenen Grundstück, also im Garten, begraben werden?

Tierbestattung: Darf man Haustiere im Garten bestatten?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, das Tier im eigenen Garten zu bestatten. Allerdings müssen einige Regeln beachtet werden. Laut dem Bundesverband der Tierbestatter (BVT) ist beim Grab ein Abstand von drei Metern zu öffentlichen Wegen einzuhalten. Zudem muss das Tier mindestens 50 Zentimeter unter der Erdoberfläche begraben werden – so soll ausgeschlossen werden, dass andere Tiere den Kadaver wieder ausbuddeln.

Es wird darauf verwiesen, dass Ortssatzungen andere Festlegungen enthalten können. Daher sollte vorher zur Sicherheit eine entsprechende Information eingeholt werden. Asche von kremierten Haustieren darf demnach in jedem Fall im Garten vergraben oder verstreut werden.

Die Deutsche Anwaltsauskunft gibt den Tipp, das tote Tier in Material einzuwickeln, das leicht verrottet. Als Beispiele werden Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher genannt. Bei großen Tieren sei zudem eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes einzuholen – dieses stimme in der Regel zu, solange der Tod nicht auf eine meldepflichtige Krankheit zurückzuführen sei.

Hier wird auch der Tierrechtsexperte Andreas Ackenheil zitiert, der warnt: "Das Grab darf sich nicht auf einem Grundstück befinden, das zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehört. Denn die Leichengifte könnten Gewässer oder Böden verschmutzen."

Tierbestattung: Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

Der BVT zählt drei weitere Optionen für eine Tierbestattung auf. Bereits erwähnt wurde die Kremierung in einem Tierkrematorium, von denen es bundesweit fast 30 gebe. Hier sind bei einem der rund 160 Tierbestatter die Einzelheiten zu erfragen. Dieser kann auch bei der Suche nach einem der etwa 120 Tierfriedhöfe weiterhelfen.

Die dritte Möglichkeit ist ein Verbleib beim Tierarzt nach der Einschläferung. Dieser wird die Entsorgung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt veranlassen und dem Tierhalter die Kosten in Rechnung stellen. Wie die Deutsche Anwaltsauskunft berichtet, ist hier mit 20 Euro zu rechnen.

Bei einer Bestattung auf einem Tierfriedhof kommen demnach 100 bis 300 Euro zuzüglich Grabmiete zusammen. Der BVT informiert über durchschnittlich 125 Euro für ein 60 mal 100 Zentimeter großes Grab und 75 Euro jährlich für Pflegekosten. Laut Stiftung Warentest kommen auch bei Sammel- oder Einzeleinäscherungen 100 bis 300 Euro zusammen. Letztere sei teurer, dafür besteht die Chance, die Asche des Tieres anschließend mitzunehmen. Der BVT verweist darüber hinaus auf die Kosten für die Urne, die je nach Material und Machart zwischen 80 und 1000 Euro verschlingen könne.

Tierbestattung: Was droht bei Gesetzesverstößen?

Das Tierkörperbeseitigungsgesetz, das sich der Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen widmet, setzt in §19 Bußgeldvorschriften fest, dass Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich einer Tierbestattung "mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden können". Dies gilt etwa auch, wenn ein Tierkadaver im Wald oder auf öffentlichen Flächen begraben wird. Ebenso verboten ist es, größere Tiere wie Hunde oder Katzen im Hausmüll oder in der Biotonne zu entsorgen.

 
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