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Universität
Studium: Welche Versicherungen sind für Studierende sinnvoll?
Wer ein Studium beginnt muss sich mit Versicherungen auseinandersetzen. Welche Versicherungen sind für Studierende dringend notwendig und welche nicht?
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Foto: Daniel Josling, dpa (Symbolbild) | Mit dem Beginn des Studiums sollten Studierende sich auch zu Versicherungen schlaumachen.
Lorenzo Gavarini
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:42 Uhr

Mit dem Beginn eines Studiums beginnt meistens auch das Erwachsenenleben. Eine eigene Wohnung, vielleicht eine neue Stadt, in der man niemanden kennt und eigenständiges Studieren. Auch Versicherungen werden oft zum ersten Mal ein Thema, mit dem sich Studierende auseinandersetzen müssen. Ist man noch bei den Eltern versichert? Und welche Versicherungen sollte man unbedingt abschließen?

Versicherungen für Studierende: Ist man noch bei den Eltern versichert?

Laut dem Deutschen Studierendenwerk sind vor allem zwei Versicherungen für alle Studierenden unerlässlich: Eine private oder gesetzliche Krankenversicherung und eine private Haftpflichtversicherung. Eine Krankenversicherung ist in Deutschland seit dem Jahr 2009 ohnehin verpflichtend.

Versicherungsfirmen versuchen Studierende gerne für ihre Angebote anzuwerben, teilweise wird sogar auf dem Campus an Ständen informiert. Hier sollten Studierende besonders vorsichtig sein, ob sie die Versicherungen wirklich brauchen und ob sie nicht noch bei den Eltern mitversichert sind. Bis zum 25. Lebensjahr sind Studierende, deren Eltern gesetzlich versichert sind, noch bei ihren Eltern kostenlos mitversichert, durch die sogenannte Familienversicherung. Hier ist eine eigene Versicherung also nicht nötig.

Krankversicherungen für Studierende: gesetzlich oder privat?

Wessen Eltern gesetzlich versichert sind, braucht sich bis zum Alter von 25 Jahren also keine Gedanken machen, man ist nämlich kostenlos mitversichert. Wie sieht es aber mit Studierenden aus, deren Eltern privat versichert sind? Hier muss eine Entscheidung für eine weiterhin private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenversicherung getroffen werden.

Wichtig zu wissen: Wer sich zu Beginn des Studiums für eine private Krankenversicherung entscheidet, kann das bis zum Ende des Studiums nicht mehr ändern, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Nach dem 25. Lebensjahr werden Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dort kann man bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versichert sein. Der Beitragssatz ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wer familienversichert ist aber monatlich mehr als 485 Euro (Minijob bis 520 Euro) verdient, ist nicht mehr familienversichert. Hier muss dann eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.

Studieren im Ausland: Auslandskrankenversicherung

Wer im Ausland studiert, ob für ein oder mehrere Semester, muss eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Hier ist entscheiden, wo genau im Ausland studiert wird. Innerhalb von Europa gelten meist Sozialabkommen zwischen den Ländern, sodass Auslandsstudierende, als gesetzlich Krankenversicherte im Ausland, die gleichen Leistungen wie Mitstudierende vor Ort erhalten. Allerdings werden hier einige Dienstleistungen nicht übernommen, es könnte also sinnvoll sein, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Wer beispielsweise in den USA studiert, sollte sich unbedingt um eine private Auslandskrankenversicherung kümmern. Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel überhaupt keine Leistungen. Bevor eine Entscheidung für eine Versicherung getroffen wird, sollten einige Angebote verglichen werden.

Wichtig für alle Studierenden: Private Haftpflichtversicherung

Eine ebenfalls unablässige Versicherung, nicht nur für Studierende sondern generell für jeden ist eine private Haftpflichtversicherung. Die greift dann, wenn man fahrlässig bei einer anderen Person einen Schaden verursacht. Das kann schnell sehr teuer werden, weshalb die Mindestversicherungssumme laut der Verbraucherzentrale nicht unter zehn Millionen Euro betragen sollte.

Wenn die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, sind Studierende in der Regel über sie versichert. Eine eigene Haftpflichtversicherung benötigt man in diesem Fall dann erst, wenn die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist oder man ein gewisses Alter erreicht, in der Regel 25 Jahre.

Für den Fall der Fälle: Berufsunfähigkeitsversicherung

Man rechnet im jungen Alter zwar nicht damit, aber ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können schnell dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Als Student oder junger Arbeitnehmer erhält man in diesem Fall meist noch nicht einmal eine kleine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt in diesem Fall ein und sichert das zukünftige Einkommen und so den Lebensunterhalt. Hier lohnt es sich, so früh wie möglich einzusteigen, etwas während des Studiums, da dann die Prämien noch günstiger sind. Eine Unfallversicherung ist dafür übrigens kein Ersatz, diese gilt nur bei Invalidität durch Unfälle, nicht durch eine Krankheit.

Benötigt man als Student andere Versicherungen?

Es gibt noch zig weitere Versicherungen, die einem Versicherungen versuchen anzudrehen. Eine Hausratsversicherung ist beispielsweise in den meisten Fällen nicht nötig. Oft ist das WG- oder Wohnheims-Zimmer über die Hausratsversicherung der Eltern mitversichert. Wenn nicht, lohnt sich eine Hausratsversicherung aber nur bei sehr teurem Hausrat.

Allgemein gilt: Wie groß ist das Risiko? Was kann passieren, wie teuer können Schäden werden und welche Schäden sind wie versicherbar? Hier lohnt es sich auch, Experten hinzuzuziehen, wie Versicherungsmakler. Auch die Themen Rente und Rentenversicherung könnte hier besprochen werden.

 
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