zurück
Urlaub
Strafen: Was passiert, wenn man im Urlaub gefälschte Markenartikel kauft?
Große Märkte mit Klamotten-Ständen gibt es in vielen Urlaubsländern. Nicht immer ist die Markenware echt. Was passiert Urlaubern beim Kauf?
Als Produktfälschung sichergestellt: Plagiat eines Reebok-Sportschuhs. Foto: Boris Roessler       -  Dieser Reebok-Sportschuh ist eine Fälschung. Was, wenn man ihn im Urlaub kauft?
Foto: Boris Roessler, dpa (Archivbild) | Dieser Reebok-Sportschuh ist eine Fälschung. Was, wenn man ihn im Urlaub kauft?
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:38 Uhr

Ob in Italien, Spanien oder Frankreich: Der Besuch bei einem traditionellen großen Markt gehört für viele Feriengäste zum Urlaub wie die Kugel Eis oder der Badeausflug. An den Ständen dort gibt es neben regionaler Nahrungsmittel und Schmuck auch oft eine große Auswahl an Klamotten, Parfüm, Schuhen, Accessoires oder Uhren. Die Preise sind günstig, die Angebote toll.

Aber nicht immer sind die Markenartikel echt - oft sind die Fälschungen ohne viel Mühe als solche zu erkennen, die Versuchung ist bei manchen Urlaubern trotzdem groß. Aber ist es eigentlich strafbar, solche Fake-Artikel zu kaufen?

Gefälschte Markenartikel im Urlaub: Wie erkenne ich Fake-Waren?

Es gibt mehrere Aspekte, die man im Urlaub überprüfen kann, um herauszufinden, ob der Markenartikel, den man gerade auf dem Marktstand vor sich sieht, echt ist oder nicht. Meistens sind die Hinweise so klar, dass es auch nicht viel Zeit braucht, um die Fälschung zu überführen:

  • Preis: Wenn etwa die Markensonnenbrille, die Luxusuhr, die Designerhose oder das Fußballtrikot nur ein Bruchteil des Preises bei einer offiziellen Verkaufsstelle kostet, sollte Vorsicht geboten sein. Der Preis ist ein relativ sicheres Merkmal, ob ein Produkt echt ist oder nicht.
  • Material und Verarbeitung: Kommt der Stoff von Klamotten der Markenqualität gleich? Sind Bauteile von Armbanduhren aus Plastik? Sind Nähte unsauber verarbeitet? Oft wird bei Produktfälschungen nur Wert auf die äußerliche Verarbeitung gelegt.
  • Details: Fakes zeigen oft Nachlässigkeiten in Details. Sind Logos richtig geschrieben? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gibt als Tipp: "Auch die Waschanleitung kann aufschlussreich sein. Bei Fake-Ware enthält sie oft Schreibfehler."
  • Inhaltsstoffe und Kleingedrucktes: Gerade bei Kosmetikprodukten wie Parfüm sollte die Liste der Inhaltsstoffe mit der des Originals abgeglichen werden. Wie wirkt das Kleingedruckte? Wurde Produkt im Originalbetrieb hergestellt? Der Zoll warnt: Auch in Textilien können die Fälschungen gesundheitsgefährdende Stoffe haben, etwa giftige Farbstoffe.

Gefälschte Markenartikel im Urlaub: Ist der Kauf verboten?

Zunächst muss man zwei rechtliche Fragen auseinanderhalten:

  • Ist es verboten, gefälschte Artikel im Urlaub zu kaufen?
  • Ist es verboten, gefälschte Artikel aus dem Urlaub nach Deutschland zu nehmen?

Zunächst zur zweiten Frage, zum Einführen nach Deutschland. Hierzu schreibt das EVZ: "Es ist nicht verboten, Fälschungen aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu nehmen, solange man sie nicht weiterverkauft und sie den Wert von 430 Euro nicht überschreiten." Der Zoll dürfe sie jedoch einbehalten und vernichten. Wollen Urlauber die gefälschten Markenartikel aber weiterverkaufen, prüft die Zollbehörde laut eigenen Aussagen die Ware hinsichtlich möglicher Markenrechtsverletzungen und kann sie beschlagnahmen.

Aber wie ist es mit dem Kauf selbst? "Die Gesetze gegen Markenfälschungen sind von EU-Land zu EU-Land verschieden geregelt", schreibt das EVZ. Und in manchen europäischen Ländern ist es nicht nur für die Verkäufer verboten, die gefälschte Ware anzubieten. Auch Einkauf von Plagiaten ist in manchen Ländern strafbar.

Gefälschte Markenartikel im Urlaub: Strafen beim Kauf

In Spanien können beispielsweise vor Ort bis zu 700 Euro Bußgeld fällig werden, wenn man erwischt wird. Auch in Italien, wo laut dem Portal italien.de die meisten gefälschten Waren in Europa hergestellt werden, und in Frankreich drohen hohe Bußgelder beim privaten Erwerb von Plagiaten. Damit kann das Schnäppchen schnell zu einem teuren Spaß werden: Eine 60-jährige Dänin wurde 2005 in der ligurischen Stadt Ventimiglia zur italienische Höchststrafe von 10.000 Euro verurteilt, weil sie eine nachgemachte Designer-Sonnenbrille gekauft hatte. Der Grund für die hohen Strafen sind wirtschaftliche Schäden: Nach Schätzungen der Finanzpolizei werden in Italien jährlich für vier bis sechs Milliarden Euro nachgemachte Waren verkauft.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Finanzpolizei
Produktpiraterie
Schuhe
Urlauber
Urlaubsländer
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen