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Steuern
Steuerentlastung: Lindner will Steuern auf Energiehilfen streichen
Bürgerinnen und Bürger sollen doch keine Steuern auf Energiehilfen zahlen müssen. Was genau dahinter steckt, erfahren Sie im Artikel.
Steuerentlastung Energiehilfen.jpg       -  Die Ampel-Koalition stellte vergangenes Jahr die Pläne der Bundesregierung für Preisbremsen vor. Jetzt sollen diese doch nicht mehr versteuert werden.
Foto: Kay Nietfeld, picture alliance, dpa (Archivbild) | Die Ampel-Koalition stellte vergangenes Jahr die Pläne der Bundesregierung für Preisbremsen vor. Jetzt sollen diese doch nicht mehr versteuert werden.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:44 Uhr

Seit dem Ukraine-Krieg im vergangenen Jahr sind die Energiepreise nahezu explodiert. Die Regierung wollte den Bürgerinnen und Bürgern unter die Arme greifen und führte die sogenannte Strom- und Gaspreisbremse ein. Zudem übernahm der Staat die Gaskosten mit dem Dezemberabschlag. Für Gutverdiener sollte diese Hilfe eigentlich steuerpflichtig sein. Jetzt will Finanzminister Christian Lindner (FDP) doch keine Steuern mehr darauf erheben. Was genau dahinter steckt, lesen Sie im Artikel.

Steuerentlastung: Gutverdiener sollen Energiehilfen doch nicht versteuern müssen

Eigentlich wollte Finanzminister Lindner, dass Gutverdiener Steuern auf die Energiehilfen zahlen. Da die Kosten dafür höher wären als die Einnahmen, soll darauf allerdings verzichtet werden. „Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Preise und dem geringeren Umfang der Staatshilfe steht der Bürokratieaufwand inzwischen in keinem Verhältnis mehr zum Aufkommen“, sagte Lindner der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Der Aufwand für die Dezemberhilfe Gas wird in Ministeriumskreisen auf 261 Millionen Euro geschätzt. Einnehmen würde der Staat etwa 110 Millionen Euro. Außerdem kämen erhebliche Bürokratiebelastungen und weitere Kosten wie zum Beispiel für Steuerberater. Und nicht nur der Finanzminsiter möchte auf die Besteuerung verzichten. „Es deutet sich der politische Wille in der ganzen Koalition an, dieses Problem bei einem allernächsten Gesetzgebungsverfahren zu klären“, sagte Lindner der FAZ.

Die Besteuerung sollte dabei nicht nur für den Dezemberabschlag gelten, sondern auch für die Gas- und Wärmepreisbremse, die bis April 2024 gilt. Die Regelung wurde ähnlich gehandhabt, wie der Solidaritätszuschlag und so wird Gutverdienern die Hilfe zum versteuernden Einkommen addiert.

Nach Überschlagsrechnungen des Bundesfinanzministeriums könnte der Staat in diesem Jahr maximal 570 Millionen Euro Steuern aus den Hilfen einnehmen, nächstes Jahr wären es rund 190 Millionen. Der Kostenaufwand allerdings liege bei rund 260 Millionen Euro. Bürokratiebelastungen seien aber noch nicht miteingerechnet. Laut FAZ haben Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ihre Koalitionsabgeordneten bereits darüber informiert, dass die Bundesregierung auch auf die Besteuerung der Preisbremsen verzichten möchte.

Übrigens: Für Flüssiggas gilt keine Preisbremse. Betroffene können aber einen Härtefallantrag stellen. Und auch für Heizöl kann ein Heizkostenzuschuss beantragt werden. Bayern geht hier seinen eigenen Weg. Über ein Portal kann aber auch hier der Heizkostenzuschuss beantragt werden.

 
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