In Deutschland soll niemand im Stich gelassen werden. Zumindest finanziell nicht. Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht mithilfe des eigenen Einkommens oder Vermögens decken können, können deshalb Unterstützung vom Staat in Anspruch nehmen.
Dies gilt auch abseits des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Also auch für Menschen mit geringem Einkommen oder Langzeitarbeitslose. Mit dem Beginn des Jahres 2023 führte die Ampel-Regierung daher das Bürgergeld ein, dessen Regelsätze bereits im Juli gestiegen sind und im Jahr 2024 noch einmal höher ausfallen werden.
Zuvor war Hartz IV ein geflügeltes Wort für die staatliche Unterstützung der Ärmsten. Sie galt in den Jahren 2005 bis 2022 als Grundsicherung für Arbeitssuchende und war ein Ergebnis der Hartz-Kommission unter Leitung des langjährigen Managers Peter Hartz. Diese war von der Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder im Jahr 2002 unter anderem damit beauftragt worden, die Arbeitsmarktpolitik effizienter zu gestalten.
Mit der Einführung des Bürgergelds ist Hartz IV, das offiziell den Namen Arbeitslosengeld II trug, Vergangenheit. Im Grunde ist Bürgergeld also der Nachfolger von Hartz IV. Dennoch gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen den beiden staatlichen Leistungen.
Hartz IV und Bürgergeld: Was ist der Unterschied?
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht den Unterschied zwischen Hartz IV und Bürgergeld darin, dass sich die neue Grundsicherung an alle richtet, "die arbeiten können und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können". So gelte, dass die Mehrheit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht arbeitslos sei, weil sie dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung stehen würden – etwa, weil sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen, noch zur Schule gehen, krank sind oder als Aufstocker bereits erwerbstätig sind.
Dank des Bürgergelds werde "der soziale Schutz bei Arbeitslosigkeit ausgebaut, die Fördermaßnahmen, vor allem bei der Weiterbildung, verbessert und die Rechte von Leistungsbezieher*innen gestärkt". Was heißt das konkret?
Weiter betont der DGB die neue Herangehensweise der Jobcenter. So werden die Integrationsziele und -schritte in Zeiten des Bürgergelds nicht mehr einseitig vorgegeben, sondern einvernehmlich vereinbart. Im Streitfall wird ein Schlichtungsverfahren anberaumt. Zugleich werden die Sanktionen entschärft und mehr auf Vertrauen gesetzt.
Erwähnt wird auch ein Unterschied hinsichtlich der Wohnkosten. So wird im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld die kommunale Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete ausgesetzt. Ein Jahr lang müssen die Jobcenter die tatsächliche Warmmiete in voller Höhe übernehmen.
Zudem gilt: Während bei Hartz IV die Ersparnisse aufgebraucht werden mussten, ehe die Leistung floss, und nur ein vergleichsweise niedriger Vermögensfreibetrag galt, sieht das beim Bürgergeld anders aus. Demnach darf die erste Person im ersten Bezugsjahr 40.000 Euro besitzen, jede weitere 15.000 Euro. Zudem bleibt selbstgenutztes Wohneigentum dabei außen vor.
Nach dieser einjährigen Karenzzeit liegt der Freibetrag pro Person noch immer bei 15.000 Euro. Das selbstgenutzte Wohneigentum wird nur angerechnet, wenn eine bestimmte Wohnfläche überschritten wird.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, kurz: Verdi, spricht zudem an, dass die Regelsätze beim Bürgergeld von Beginn an zwischen 35 und 53 Euro höher lagen als die von Hartz IV. Bei alleinstehenden Erwachsenen gab es etwa direkt einen Sprung von 449 Euro auf 502 Euro.
Hier wird auch auf einen Freibetrag für Kinder verwiesen, bei deren Eltern sich das Einkommen ändert. Nur wenn sie ein Vermögen von mehr als 15.000 Euro haben, werden sie bei Eintritt in die Volljährigkeit noch entsprechend zur Kasse gebeten.
Zudem verzichten Jobcenter bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro in der Bürgergeld-Ära auf Rückforderungen. Außerdem müssen ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mehr vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen.
Zumindest bis Ende 2026 wird die Sonderregelung abgeschafft, dass ältere Erwerbslose nach einem Jahr Leistungsbezug nicht mehr als arbeitslos erfasst werden.
Bürgergeld: Weitere Änderungen ab Juli 2023
Verdi thematisiert auch weitere Änderungen zum 1. Juli 2023, also Unterschiede zwischen Hartz IV und Bürgergeld. So werden Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen ausgelobt, wenn ein Leistungsberechtigter eine entsprechende Weiterbildung macht. Hinzu kommt ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro.
Für Weiterbildungen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden und länger als acht Wochen dauern, beträgt der Bürgergeld-Bonus demnach monatlich 75 Euro.
Angehoben wurden die Freibeträge für alle Erwerbstätigen. Dadurch dürfen Bürgergeld-Bezieher mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent behalten.
Einkommen aus Jobs für Schüler oder Studenten bzw. aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijobgrenze von 520 Euro werden gar nicht angerechnet. Das gilt auch für Schüler und ihr Einkommen aus Ferienjobs. Bei Ehrenamtlichen greift die Regelung für bis zu 3000 Euro ihrer Aufwandsentschädigung jährlich.
Im Falle einer medizinischen Reha wird das Bürgergeld weiterbezahlt. Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Erbschaften gelten nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen.