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Sozialhilfe
Bürgergeld der Eltern: Müssen Kinder für sie aufkommen?
Was gilt, wenn man selbst arbeitet und Geld verdient, aber die eigenen Eltern auf Bürgergeld angewiesen sind? Müssen die Kinder für ihre Eltern aufkommen?
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Foto: Stephanie Pilick, dpa (Symbolbild) | Was, wenn die Eltern auf Bürgergeld angewiesen sind? Müssen die Kinder für sie aufkommen?
Lorenzo Gavarini
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:41 Uhr

Am 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das häufig kritisierte Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, abgelöst. Das Bürgergeld beträgt mehr Geld, als die vorherige Arbeitslosenhilfe, soll außerdem unbürokratischer zu beantragen sein und Langzeitarbeitslose dabei unterstützen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Bürgergeld-Bezieher haben viele Fragen, wenn es um die Sozialhilfe geht. Wie viel Bürgergeld bekommen Sie? Welche Kosten übernimmt das Sozialamt? Wie viel Geld darf man nebenbei verdienen? Und zählt Elterngeld als Einkommen?

Häufig geht es beim Bürgergeld um Menschen mittleren Alters, die vielleicht selbst Kinder haben und zusätzlich für sie sorgen müssen. Aber in einigen Fällen sind auch ältere Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen und beziehen Bürgergeld. Wenn diese Menschen erwachsene Kinder haben, stellt sich die Frage: Müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen? Und wenn ja, wie viel müssen Sie ihnen zahlen? Die Antworten dazu im Überblick.

Bürgergeld: Müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen?

Die Frage, ob Kinder für ihre Eltern, die Bürgergeld beziehen, aufkommen müssen, ist nicht einfach zu beantworten. Grundsätzlich ist die Idee, dass Kinder den Elternunterhalt dann bezahlen, wenn sie genug Geld haben, um ihre Eltern zu unterstützen. Reicht das Geld nicht aus, müssen die Eltern auf Sozialhilfe, in diesem Fall Bürgergeld ausweichen. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales richtet sich der Sachverhalt beim Bürgergeld nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Das bedeutet, dass das Jobcenter Kinder von Bürgergeld-Beziehern nicht einfach von selbst anfragt, für ihre Eltern aufzukommen. Das passiert nur, wenn die Eltern den Elternunterhaltsanspruch bereits geltend gemacht haben und geurteilt wurde, dass die Kinder für ihre Eltern aufkommen müssen. Aber wann ist das der Fall?

Elternunterhalt: Wann müssen Kinder ihre Eltern finanzieren?

Ob Kinder ihren Eltern Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von dem Einkommen des Kindes ab. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, müssen Kinder Elternunterhalt zahlen, wenn sie jährlich mehr als 100.000 Euro brutto verdienen.

Dabei ist entscheidend, dass es nur um das Jahresbruttoeinkommen des Kindes geht. Ist das Kind beispielsweise verheiratet und verdient mit dem Partner gemeinsam mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr, spielt das keine Rolle. Nur das Einkommen des Kindes zählt.

Liegt das Jahrebruttoeinkommen des Kindes also über 100.000 Euro, muss das Kind für seine Eltern aufkommen. Ist das nicht der Fall, müssen die Eltern auf Sozialhilfe zurückgreifen.

Bürgergeld für Eltern: Wie viel Geld müssen Kinder ihren Eltern zahlen

Wie viel Elternunterhalt die Bürgergeld-Bezieher von ihren Kindern beanspruchen können, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen, ist innerhalb von Deutschland unterschiedlich. Grundsätzlich können sich die Oberlandesgerichte ihre eigenen Leitlinien erstellen, an denen sie sich orientieren können, wie das Oberlandesgericht Stuttgart auf seiner Website erklärt.

Im Süden Deutschlands haben sich seit 2002 die Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken auf die einheitlichen Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland verständigt.

In der aktuellen Leitlinie, die voraussichtlich noch bis Ende des Jahres 2023 gültig ist, wird als Vorschlag für den Elternunterhalt die sogenannte Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII angeführt.

Ebenfalls interessant ist die Situation, wenn mehrere Kinder unterhaltspflichtig sind. Haben mehrere Kinder ein Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro, müssen sie gemeinsam für den Unterhalt der Eltern aufkommen. Dabei werden die Unterhaltskosten allerdings nicht einfach zwischen den Kindern aufgeteilt, sondern entsprechend der finanziellen Möglichkeiten der Kinder verteilt. Gibt es Kinder, die weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, müssen sie sich nicht an dem Elternunterhalt beteiligen.

Übrigens: Hier erfahren sie, ob es möglich ist, gleichzeitig Bürgergeld und Kinderzuschlag zu erhalten.

 
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