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Solidaritätszuschlag
Soli: Was ist das und ab welchem Einkommen muss er gezahlt werden?
Den Soli gibt es seit über 30 Jahren. Aber was steckt eigentlich hinter dem Solidaritätszuschlag, ab welchem Einkommen muss er gezahlt werden und wie hoch ist er?
Soli       -  Der Bundesfinanzhof verkündet heute, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist.
Foto: Jens Büttner, dpa-Zentralbild, dpa | Der Bundesfinanzhof verkündet heute, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:27 Uhr

Ist der Solidaritätszuschlag, auch Soli genannt, mit dem Grundgesetz vereinbar? Mit dieser Frage befasste sich der Bundesfinanzhof in München am Montag, 30. Januar 2023. Die Entscheidung ist gefallen: Der Soli bleibt. Die Klage wurde abgewiesen, denn der Soli ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofes nicht verfassungswidrig. Aber was ist eigentlich der Soli, wer zahlt ihn und wie hoch ist er? Alle Informationen lesen Sie hier.

Soli einfach erklärt: Wie ist er definiert und seit wann gibt es ihn?

Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag Ende Februar 1991 durch Helmut Kohl. Der damalige CDU-Bundeskanzler wollte so verschiedene Mehrbelastungen abfedern. Dazu wurden die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten. 7,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommensteuer sowie auf die Körperschaftsteuer für Unternehmen mussten abgegeben werden.

Gelten sollte der Soli eigentlich nur für ein Jahr. 1995 wurde er erneut eingeführt - zur Finanzierung der deutschen Einheit. 1997 wurde der Soli auf 5,5 Prozent reduziert. Dieser Prozentsatz gilt noch heute, gezahlt wird der Soli aber aufgrund von höheren Freigrenzen nur noch von wenigen.

Laut Bundesfinanzministerium (BMF) ist der Solidaritätszuschlag seit Anfang 2021 für rund 90 Prozent der Lohnsteuer- und Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler durch die Anhebung der jährlichen Freigrenzen vollständig entfallen. Die Freigrenze lag bisher bei 16.956 Euro und wurde für 2023 auf 17.543 Euro angehoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Freigrenze 2024 auf 18.130 Euro steigen. Ob das überhaupt noch umgesetzt wird, klärt sich mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Wer zahlt den Soli noch?

Seit 2021 muss kaum noch jemand einen Solidaritätszuschlag zahlen. Durch die Neuregelung wurden laut BMF etwa 33 Millionen Menschen vollständig vom Soli befreit. Nur noch Besserverdienende, Anlegerinnen und Anleger sowie Unternehmen werden zur Kasse gebeten. Für 6,5 Prozent derjenigen, die den Soli zahlen, fällt er zudem je nach Einkommenshöhe geringer aus. Nach Angaben des BMF sind davon rund 2,5 Millionen Steuerpflichtige betroffen. Der auf die Einkommensteuer fällige Soli wird dann nur schrittweise erhöht, damit Besserverdienende, die nur knapp über der Freigrenze liegen nicht, den vollen Soli mit 5,5 Prozent abgeben müssen. Diese Minderungszone lag laut Bundesfinanzministerium bisher zwischen 16.956 Euro und 31.528 Euro und dürfte für 2023 erneut angepasst werden.

Für Singles beziehungsweise Ledige gilt seit diesem Jahr ein jährlicher Freibetrag von 17.543 Euro. Für Paare verdoppelt sich dieser Wert. Die Grenze liegt dann bei 35.086 Euro. Zudem werden beispielsweise Kinderfreibeträge verrechnet. Für die Körperschaft- und die Kapitalertragsteuer (bis zum Erreichen des Freistellungsbetrags von 1000 Euro) gibt es keinen Freibetrag.

Wie wird der Soli berechnet?

Der Soli ist sozusagen eine Steuer auf die Steuer. Berechnet wird er anhand der gezahlten Körperschaft-, Kapitalertrag- oder Einkommensteuer und liegt bei 5,5 Prozent. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber den Soli mit der Lohnsteuer ab. Wie viel das im konkreten Fall ist, kann über den Steuerrechner des BMF ausgerechnet werden.

 
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