In die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) werden fast alle Menschen eingetragen, die ein Girokonto eröffnet oder einmal einen Kredit aufgenommen haben. Laut der VerbraucherzentraleDeutschland wurde die Schufa unter anderem für Banken, Sparkassen, Versandhäuser, Kaufhäuser, Kreditkarten- und Leasing- sowie für Wohnungsbaugesellschaften eingerichtet.
Übrigens: Eine Expertin von der Verbraucherzentrale Bayern verrät, was sie derzeit bei Bausparverträgen beachten müssen.
Die Idee: Die Schufa sammelt Daten und kann dann darüber Auskunft geben, wenn jemand seine Rechnungen, Kredite und Ratenkäufe nicht bezahlen kann. Davon profitieren die Partner-Unternehmen der Schufa, die einerseits selbst Daten an die Schufa liefern und im Gegenzug Informationen über Kunden abrufen können.
Unternehmen, die mit der Schufa zusammenarbeiten, können Stromanbieter, Onlinehändler, Telekommunikationsanbieter und Wohnungsgenossenschaften sein. Andere Gläubiger aus dem privaten Umfeld - wie beispielsweise Vermieter - können nicht Vertragspartner der Schufa sein. Sie können aber beispielsweise bei der Wohnungsbesichtigung eine sogenannte "BonitätsAuskunft" verlangen. Diese ist vom potentiellen Mieter zu beschaffen und zu bezahlen.
Negativer Schufa-Score - Bestellen nur noch per Vorkasse
Wird beispielsweise ein Kredit bei einer Bank aufgenommen, wird dies der Schufa gemeldet - mit den meisten Vorgängen, die mit dem Kredit einhergehen. Kann der Kreditnehmer Wochen oder Monate später die Raten nicht mehr bedienen, ohne eine Einigung mit der Bank gefunden zu haben, erhält er einen negativen Schufa-Eintrag.
Dies kann nachträglich beeinflussen, ob der Kreditnehmer in Zukunft noch auf Raten bei einem Online-Händler kaufen darf, oder ob er einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen kann.
Denn laut Verbraucherzentrale haben frühere negative Einträge einen Einfluss auf Ihren "Schufa-Score". Dieser bildet die "wahrscheinliche Zahlungsfähigkeit" eines Kunden ab und kann von Unternehmen abgerufen werden, die sich über Ihre Kreditwürdigkeit informieren wollen. "Je schlechter Ihr Wert ist, desto schlechter können dann auch die Tarife und Preise sein, die Ihnen angeboten werden - bis hin zur Ablehnung eines Vertrags", schreibt dieVerbraucherzentrale auf ihrer Website.
Schufa: Wie lange werden die Einträge gespeichert?
Die Daten liegen so lange bei der Schufa, wie ein Kredit oder auch eine Bürgschaft laufen. Haben Sie also die Raten eines Kaufs immer pünktlich beglichen und auch Ihren Kredit abbezahlt, löscht die Schufa diese Einträge mit Erledigung des Vorgangs.
Aber was geschieht mit negativen Einträgen? Diese werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht - vorausgesetzt der Vorgang ist abgeschlossen. Neben den Kreditdaten sind auch Daten aus dem Schuldnerverzeichnis bei der Schufa hinterlegt. Diese werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht und auch die Schufa muss dann den Vermerk entfernen.
Schufa: Sonderfall Privatinsolvenz
Für Privatinsolvenzen galt bis vor Kurzem ebenfalls die Frist von drei Jahren zur Löschung. Dem ist seit Kurzem nicht mehr so. Wie der MDR berichtete, hatte ein Mann aus Norddeutschland gegen die Schufa geklagt. Denn nach der Privatinsolvenz war sein Eintrag aus dem bundesweiten Insolvenzportal nach sechs Monaten gelöscht worden. Die Schufa jedoch rief den Eintragüber den Mann aus dem Insolvenzportal ab, speicherte diesen jedoch für drei Jahre. Der Mann erhielt laut eigenen Angaben deshalb eine Mietwohnung nicht. Mit seiner Klage bekam er vor dem Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein recht. Die Schufa zog vor den Bundesgerichtshof, dieser wolle aber laut MDR-Bericht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Denn vor dem EuGH lägen derzeit noch zwei Verfahren ähnlicher Art.
Auf die Schufa-Praktiken hatten die Verhandlungen offenbar aber schon einen Effekt. Wie eine Sprecherin der Schufa gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte, werde man zukünftig die Speicherdauer für Einträge von Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzen. Mit diesem Schritt wolle man Klarheit und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.