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Schufa: Neue Frist bei der Löschung der Restschuldbefreiung
Die Einträge über die Restschuldbefreiung werden künftig nicht mehr so lange gespeichert. Wie die neue Frist aussieht, erfahren Sie hier.
Schufa.jpeg       -  Die Schufa hat eine neue Frist festgelegt, innerhalb der das Unternehmen Einträge über die Restschuldbefreiung löscht.
Foto: Franziska Gabbert, dpa (Symbolbild) | Die Schufa hat eine neue Frist festgelegt, innerhalb der das Unternehmen Einträge über die Restschuldbefreiung löscht.
Viktoria Gerg
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:34 Uhr

Wenn Menschen in finanzielle Schieflage geraten, können sie Privatinsolvenz anmelden und bekommen einen Eintrag bei der Schufa. In diesem Zusammenhang gibt es die sogenannte Restschuldbefreiung. Nach einigen Jahren können Schuldnern dann die Schulden erlassen werden, die sie nicht mehr bezahlen können. Dadurch soll ihnen ein finanzieller Neustart ermöglicht werden. Bislang wurde der Eintragüber die Restschuldbefreiung drei Jahre lang gespeichert. Das ändert sich nun. Alle Informationen finden Sie im Artikel.

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich mit dem Thema "Wie lange darf ein Eintrag zur Restschuldbefreiung gespeichert werden?". Da das Gericht in diesem Fall noch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten möchte, hat die Schufa nun entschieden, dem vorzugreifen. Grund dafür ist eigenen Angaben des Unternehmens zufolge, dass sie den langen Instanzweg nicht abwarten und damit Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen wollen.

Wann wird der Eintrag über die Restschuldbefreiung gelöscht?

Bislang wurde der Eintragüber die Restschuldbefreiung erst nach drei Jahren gelöscht. Die Schufa hat nun erklärt, dass das nun bereits nach sechs Monaten der Fall ist.

"Mit unserer Entscheidung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir ermöglichen so den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neustart", sagt Ole Schröder, Vorstandsmitglied der Schufa in einer Pressemitteilung.

Die Einträgeüber die Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden, die zum Stichtag am 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert sind, werden laut Schufa rückwirkend gelöscht. Nach Angaben der Schufa betrifft diese Änderung rund 250.000 Menschen. Ist der Eintrag gelöscht, kann die Schufa keine Auskunft mehr erteilen, wie es um die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Verbraucherinnen und Verbrauchern steht.

Die Schufa teilt mit, dass die Löschung der Restschuldbefreiung automatisch erfolgt und sich Betroffene nicht extra darum kümmern müssen. Die technische Umsetzung soll etwa vier Wochen dauern.

Übrigens: Schufa wird transparenter und der Schufa-Score lässt sich jetzt online einsehen. Wer Schulden hat und Rente bezieht, der muss aufpassen, da diese unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden kann. Zudem können Verschuldete wegen Schufa kein 49-Euro-Ticket kaufen.

 
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