zurück
Rundfunkbeitrag
GEZ abmelden im Pflegeheim: Wie geht das?
Müssen Bewohner eines Pflegeheims den Rundfunkbeitrag zahlen? Und falls nein, wie melden sie sich ab? Mehr erfahren Sie in diesem Artikel.
Befreiung von Rundfunkbeitrag.jpeg       -  Bewohner im Pflegeheim können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild) | Bewohner im Pflegeheim können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Julius Bretzel
 |  aktualisiert: 19.04.2024 12:36 Uhr

Die ehemalige GEZ-Gebühr, die seit einer Reform 2013 Rundfunkbeitrag heißt, hilft, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland aufrechtzuerhalten. Es geht um einen Beitrag von 18,36 Euro je Monat für die Finanzierung von von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im Gegensatz zur GEZ, die nur der bezahlen musste, der einen Fernseher oder ein Radio besaß, wird der Rundfunkbeitrag auf alle Haushalte umgelegt. Aber wie ist das eigentlich für Bewohner im Pflegeheim? Zählt jeder Bewohner dort als eigener Haushalt? Oder wird ihnen der Rundfunk erlassen?

Müssen Pflegeheim-Bewohner GEZ zahlen?

Nicht alle Haushalte müssen gleichermaßen den Rundfunkbeitrag verrichten. Manche Personen sind davon befreit. Auch für Pflegeheimbewohner gibt es besondere Regeln: "Wer vollstationär in einem Alten- und Pflege­wohn­heim oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wohnt, ist nicht anmelde­pflichtig", schreibt der Beitragsservice des Rundfunkbeitrag auf seiner Website.

Ausführlicher heißt es: Keine Anmeldepflicht besteht für Bewohner von

  • Zimmern mit vollstationärer Pflege in Pflege­wohn­heimen, die laut Versorgungs­vertrag zur vollstationären Pflege zugelassen sind (Paragraf 72 Sozial­gesetz­buch (SGB) XI).
  • Zimmern in Wohn­einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Leistungen im Sinne des SGB XII (Paragraf 75 Abs. 3 Satz 1 a. F.) erbringen und hierzu mit dem Träger der Sozialhilfe eine Vereinbarung geschlossen haben.

Wer noch nicht als Beitragszahler gemeldet ist, muss sich laut Beitragsservice nicht für den Rundfunkbeitrag anmelden - auch keinen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen. Aber was ist mit denjenigen, die bislang den Rundfunkbeitrag gezahlt haben, weil sie beispielsweise in einer eigenen Wohnung beitragspflichtig waren und nun aber in ein Pflegeheim ziehen? Diese Personen können sich beim Beitragsservice abmelden.

GEZ im Pflegeheim: Wie kann man sich abmelden?

Wer in ein Pflege­wohn­heim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung zieht und im Zuge dessen seine Wohnung auflöst, kann sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Dafür gibt es beim Beitragsservice ein Formular namens "Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung". Man braucht keine Befreiung zu beantragen, versichert der Beitragsservice. Das Formular, das online ausgefüllt werden kann, muss nur ausgedruckt, unter­schrieben von der Pflege­ein­rich­tung be­stätigt werden.

Eine Entsprechende Abmeldung kann übrigens auch von einem Angehörigen oder Betreuer des Bewohners vorgenommen werden. Dies geschieht laut Beitragsservice mit demselben Formular.

Übrigens: Wer pflegebedürftig ist, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro. Und das Pflegegeld wird 2024 erhöht.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
ARD
Deutschlandradio
Hörfunk
Pflegeheime
Websites
ZDF
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen