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Rückforderung
Bürgergeld: Haftet man, wenn man als Minderjähriger zu viel bezogen hat?
Bürgergeld-Bezieher können dazu aufgefordert werden, früher zu viel erhaltene Beträge zurückzuzahlen. Welche Regelung gilt für junge Menschen?
Bürgergeld.jpeg       -  Geld vom Staat: Wer Bürgergeld bezieht, kann auch zu Rückzahlungen aufgefordert werden.
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild) | Geld vom Staat: Wer Bürgergeld bezieht, kann auch zu Rückzahlungen aufgefordert werden.
Marcus Giebel
 |  aktualisiert: 02.04.2024 08:33 Uhr

Das Bürgergeld ist ein ewiges Diskussionsthema. War es schon vor der Einführung zum Jahresbeginn 2023 und ist es seither geblieben. In Gesellschaft wie Politik. Dabei geht es etwa um den Kreis der Bezugsberechtigen oder die Höhe der Regelsätze, die sich im Jahr 2024 einmal mehr ändern wird.

Aber auch die von der Ampel-Koalition vereinbarten Aufschläge oder Boni sind ein Streitthema. Sicher ist: Das Bürgergeld bleibt so im Gespräch.

Von den Leistungen können auch Minderjährige profitieren, die noch gar nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das hängt davon ab, mit wem sie in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. In diesem Artikel wird erklärt, ob Personen haften, die als Minderjährige zu viel Bürgergeld bezogen haben.

Bürgergeld: Haftet man, wenn man als Minderjähriger zu viel bezogen hat?

Die Servicestelle SGB II (für das 2. Sozialgesetzbuch), bei der es sich um eine Initiative des Arbeitsministeriums handelt, informiert darüber, dass junge Menschen in der Regel nicht haften, wenn sie als Minderjährige zu viel Bürgergeld bezogen haben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sie den Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro überschreiten.

So bleibt in aller Regel auch das Ersparte aus Ferienjobs geschützt. Hintergrund ist, dass junge Menschen möglichst ohne Schulden ins Erwachsenenleben starten sollen.

Grundsätzlich gilt bei Rückforderungen eine Bagatellgrenze von 50 Euro – erst wenn mindestens dieser Betrag zurückzuzahlen ist, bittet das Jobcenter den Bürgergeld-Bezieher zur Kasse. Lediglich wenn zum Zeitpunkt der tatsächlichen Prüfung mehrere zu prüfende Änderungssachverhalte vorliegen, werden diese aufsummiert. Dabei ist die Bagatellgrenze auf alle Sachverhalte und verschuldensunabhängig anzuwenden.

Bürgergeld: Wie gehen Rückzahlungen vonstatten?

Die Bundesagentur für Arbeit thematisiert auf ihrer Homepage den Vorgang im Falle von Rückforderungen wegen zu viel bezogenem Bürgergeld. Der Betrag muss grundsätzlich über den Inkasso-Service der Arbeitsagentur zurückgezahlt werden. Der eingehende Bescheid beinhaltet demnach auch den sogenannten Rechtsbehelf, in dem darüber aufgeklärt wird, wie der Bürger reagieren kann, wenn er die Rückforderung für falsch oder fehlerhaft hält.

Der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid umfasst die Informationen, warum Geld zurückzuzahlen ist, wie hoch dieser Betrag ausfällt, bis wann die Summe erstattet sein muss, wie der Inkasso-Service informiert werden kann und welche Vertragsgegenstandsnummer als Verwendungszweck der Überweisung angegeben werden muss. Betont wird auch, dass Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig mitzuteilen sind, damit Mahngebühren oder Säumniszuschläge vermieden werden.

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, die Rückforderung in Raten oder zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen. Hierfür benötigt der Inkasso-Service jedoch bestimmte Informationen, um überprüfen zu können, ob diese Optionen infrage kommen.

Den entsprechenden Fragebogen gibt es auf der Homepage der Agentur für Arbeit als Download. Die Angaben müssen mit entsprechenden Dokumenten – es genügt eine Kopie – belegt werden.

Bürgergeld: Was passiert bei ausbleibender Begleichung des zurückgeforderten Betrags?

Laut der Agentur für Arbeit folgt ein weiteres Schreiben des Inkasso-Service, sollte die Rückforderung nicht rechtzeitig bezahlt werden. Hierbei handelt es sich um eine Mahnung, mit der weitere Kosten verbunden sind. Die Mahngebühren belaufen sich auf 0,5 Prozent der zurückgeforderten Summe. Dabei gibt es eine Untergrenze von fünf Euro und eine Obergrenze von 150 Euro.

Zahlt der Bürger trotz der Mahnung das Geld noch immer nicht zurück, beauftragt der Inkasso-Service die zwangsweise Einziehung durch das Hauptzollamt, wodurch weitere Kosten entstehen.

 
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