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Entlastungspaket
Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bekommt ihn? Wann wird er ausgezahlt?
Um Rentner, Alleinerziehende und weitere Menschen bei den Energiepreisen zu entlasten, gibt es einen zweiten Heizkostenzuschuss. Wer ihn bekommt, wie hoch er ist und wann er ausgezahlt wird.
Heizung       -  Die Bundesregierung will finanziell schwächere Haushalte mit dem zweiten Heizkostenzuschuss unterstützen.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild) | Die Bundesregierung will finanziell schwächere Haushalte mit dem zweiten Heizkostenzuschuss unterstützen.
Tiana Zoric
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:34 Uhr

Steigende Energiepreise und Temperaturen um 0 Grad. Schon im ersten Halbjahr 2022 gab es einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Um Menschen mit geringen Einkommen weiter zu unterstützen, hat die Bundesregierung den zweiten Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Mit diesem sollen nach Angaben der Bundesregierung rund 1,5 Millionen Wohngeldberechtigte sowie rund 550.000 Studierende und Azubis mit BAföG unterstützt werden.

Wer bekommt den zweiten Heizkostenzuschuss?

Mit dem zweiten Heizkostenzuschuss im Rahmen des von der Bundesregierung geschnürten Entlastungspakets sollen vor allem Menschen mit geringeren Einkommen entlastet werden. Insgesamt sind das rund zwei Millionen Menschen.

Folgende Personen bekommen den Heizkostenzuschuss:

  • Menschen, die Wohngeld bekommen
  • Studierende und Azubis, die BAföG beziehen
  • Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld
  • Personen in Aufstiegsfortbildung

Entscheidend aber ist: Es muss für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 die Förderung, wie BAföG oder Wohngeld, bezogen worden sein.

Heizkostenzuschuss 2022 und 2023: Wie viel Geld gibt es?

Für Menschen, die Wohngeld beziehen, staffelt sich der einmalige Zuschuss nach der Personenzahl. Ein Ein-Personen-Haushalt bekommt 415 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es 100 Euro.

Anders sieht es aus bei Studierenden, Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden, die Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben. Diese bekommen 345 Euro.

Bekommen Rentner den Heizkostenzuschuss?

Den Heizkostenzuschuss bekommen nur diejenigen Seniorinnen und Senioren, die Wohngeld beziehen. Rentnerinnen und Renter, die kein Wohngeld beziehen, bekommen zwar nicht den zweiten Heizkostenzuschuss, dafür aber die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Diese wird jedoch zu einem anderen Zeitpunkt als der Heizkostenzuschuss ausbezahlt.

Wann wird der Heizkostenzuschuss 2022 ausbezahlt?

Laut ursprünglichen Plänen des Bundes sollte der zweite Heizkostenzuschuss bis Ende 2022 ausgezahlt werden, das wurde allerdings nichts. Der Deutsche Städtetag teilte mit, dass die Auszahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 erfolgen wird.

Die Auszahlung geht in den jeweiligen Bundesländern offenbar zu unterschiedlichen Zeitpunkten vonstatten, einige Länder haben folgende Auszahlungstermine des zweiten Heizkostenzuschlages kommuniziert:

Bayern: Im Freistaat wurde der Heizkostenzuschuss II laut der Landesregierung im Dezember 2022 überwiesen.

Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg wurde der Heizkostenzuschuss II am 23. März 2023 an alle Wohngeld-Empfangsberechtigten ausbezahlt, teilte ein Sprecher auf unsere Anfrage mit.

Hessen: Dort wurde der zweite Heizkostenzuschuss im Januar 2023 ausgezahlt. Dies vermeldete die Stadt Frankfurt in einer offiziellen Mitteilung.

Niedersachsen: Wie das Land Niedersachsen auf Nachfrage mitteilte, wurde der zweite Heizkostenzuschuss an die anspruchsberechtigten Studierenden am 17. März 2023 ausbezahlt. Etwas anders sieht es jedoch bei den Wohngeldempfängern aus. Denn für die Überweisungen ist nicht das Land sondern die Wohngeldstellen innerhalb der Kommunen zuständig. Seit Januar 2023 habe eine "überwiegende Anzahl der Kommunen mittlerweile die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses vorgenommen".

Rheinland-Pfalz: Wie das Finanzministerium unserer Online-Redaktion mitteilte, wird Mitte April eine Online-Plattform geschaltet, über die der Heizkostenzuschuss beantragt werden kann.

Nordrhein-Westfalen: In NRW wird der zweite Heizkostenzuschuss seit 16. Januar ausgezahlt.

Mecklenburg-Vorpommern: Hier wird der Heizkostenzuschuss seit Ende Februar 2023 ausgezahlt, wie die Landesregierung erklärt.

Berlin: Der Senat teilte am 28. März mit, dass die Auszahlung nach einer beschlossenen Änderung der Heizkostenzuschuss-Verordnung erfolgen kann.

Brandenburg: Wie das Portal Der Westen erfuhr, soll der zweite Heizkostenzuschuss per BAföG Ende März und per Wohngeld Mitte April ausgezahlt werden.

Sachsen: Hier soll die Auszahlung im Laufe des Frühjahrs erfolgen, schildert das Bundesland Sachsen auf seiner Website.

Sachsen-Anhalt: Ende April soll die Abwicklung in Sachsen-Anhalt feststehen.

Thüringen: Wie der MDR unter Berufung auf das Infrastrukturministerium berichtet, werde der zweite Heizkostenzuschuss ab 5. April ausgezahlt.

Schleswig-Holstein: BAföG-Empfängern wird der Heizkostenzuschuss seit dem 31. März ausgezahlt.

Saarland: Im Saarland haben BAföG-Empfänger den Heizkostenzuschuss am 14. Februar erhalten.

Bremen: Die Auszahlung steht in Bremen noch aus (Stand: 5. April).

Hamburg: Im Dezember und Januar wurde der Heizkostenausschuss nach Angaben der Stadt überwiesen.

Wo muss der Heizkostenzuschuss beantragt werden?

Der zweite Heizkostenzuschuss muss nicht beantragt werden. Die Überweisungen werden von den Ämtern übernommen und auf das Konto der jeweiligen Personen überwiesen. Da der Betrag pauschal überwiesen wird, sind auch keine Nachweise oder Belege über die Heizkosten notwendig.

 
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