Das Renteneintrittsalter steht für alle Versicherten in Deutschland fest. Um 35 Versicherungsjahre oder gar 45 Versicherungsjahre vorweisen zu können, ist es möglich, neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch noch andere rentenrechtliche Zeiten anerkennen zu lassen. Zählt auch der Zivildienst zur Rente?
Rente und Zivildienst: Was ist beim Bundesfreiwilligendienst zu beachten?
Der Zivildienst, der heute Bundesfreiwilligendienst (BFD) heißt, ist ein freiwilliger Dienst in gemeinwohlorientierten Einrichtungen und dauert zwischen sechs und 18 Monaten, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts kann dieser auch 24 Monate dauern.
Der Staat belohnt das Engagement für die Gesellschaft, indem er während dieser Zeit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. So bauen Betroffene Rentenansprüche auf. Gleiches gilt für diejenigen, die ein Freiwilliges Soziales oder ein Ökologisches Jahr absolvieren.
Die Freiwilligendienste gelten als Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt und sind damit in der Sozialversicherung versichert. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge ist beim BFD eine Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen.
Übrigens: Auch der Wehrdienst kann für die Rente angerechnet werden. Weitere rentenrechtliche Zeiten sind etwa Zeiten der Kindererziehung, Schule, Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit.
Rente und Zivildienst: Wie viel Geld bekommt man beim Bundesfreiwilligendienst?
Wer sich für einen BFD entscheidet, bekommt Taschengeld. Dieses darf aktuell maximal 604 Euro pro Monat betragen. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge gelten acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung für die alten Bundesländer als angemessen. Für 2024 beträgt diese 7550 Euro monatlich. Für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sind entsprechende Geldleistungen möglich.
Haben Teilnehmer des BFD noch einen Nebenjob, gelten die Minijob-Regeln, sodass nebenher nicht mehr als 538 Euro dazuverdient werden darf. Der Nebenjob ist versicherungsfrei und darf wie eine kurzfristige Beschäftigung bis zu drei Monate ausgeübt werden.
Bundesfreiwilligendienst: Zählt der Zivildienst zur Rente?
Wer sich für einen Zivildienst entschieden hatte, hat damit Beitragszeiten für die Rente erworben. Der Zivildienst zählt also zur Rente. Mit Diensteintritt beginnt die Beitragszeit und endet mit Ausscheiden aus dem Dienst.
Es gibt allerdings auch Zeiten, die laut Deutscher Rentenversicherung nicht für die Rente angerechnet werden - und zwar Zeiten bei Sozialen Diensten, mit denen die Zivildienstpflicht nicht erfüllt werden konnten, wie
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bei der Aktion Sühnezeichen
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beim Service Circle Internationals
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beim Internationalen Diakonischen Jugendeinsatz
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ein Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz
Rente und Zivildienst: Wie werden die Zeiten im Rentenkonto gespeichert?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (bis 2. Mai 2011 Bundesamt für Zivildienst) meldet in der Regel den Beginn und das Ende des Zivildienstes bis zum 31. Dezember 2011.
Wer noch Unterlagen in Papierform über die Zivildienstzeiten hat, sollte prüfen, ob diese im Versicherungsverlauf eingetragen sind und damit dem Rentenkonto gutgeschrieben sind. Liegt noch kein solcher Verlauf vor, kann dieser beim Rentenversicherungsträger angefordert werden.
Übrigens: Alle Versicherte sollten zum Ende ihres Berufslebens eine Kontenklärung durchführen lassen, damit keine Rentenlücke entsteht. Beim Portal der Deutschen Rentenversicherung, können Versicherte zudem einsehen, wie viel Rente sie einmal bekommen.